Geschäft: Kantonale Förderung der Biodiversität im Wald

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.11.05
TitelKantonale Förderung der Biodiversität im Wald
ArtKR Berichterstattung
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung4.4.2006
Abschluss29.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 16. August 2011
AntragKommissionsbestellung vom 26. September 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2011Eintreten72Zustimmung19Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2011Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Biodiversität ist Ehrensache. Waldbesitzer, die den Lebensraum lieben, schützen und pflegen ihn auch. Unserem St.Galler Wald geht es ausgezeichnet, darum brauchen wir keine zusätzlichen, neuen Waldreservate. Vertrauen Sie auch weiterhin unseren Förstern und Waldbesitzern. Auch die Jäger setzen sich fast täglich für die Aufwertung unserer Lebensräume ein. Die Pflicht zur Pflege genügt. Es ist ein Auftrag unserer Förster, die Nichteinhaltung von Holzschlagvorgaben, die Verletzung von Waldböden usw. zu rügen und zur Ordnung zu mahnen. Vorauseilender Gehorsam unseres Kantons ist hier fehl am Platz. Wir dürfen nicht stetig neue Aufgaben initiieren. Dieser jährlich wiederkehrende Betrag von 700'000 Franken ist absolut unnötig und streut den Waldbesitzern nur Sand in die Augen. Bereits heute werden z.T. die Jagdpachtzinsen für die Aufwertung der Lebensräume verwendet und wird diese Arbeit nach Absprache mit Behörden von den Revierjägern selber ausgeführt. Und unser Kantonsförster verfügt über genügend Mitarbeiter.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass der Kanton in der Umsetzung der allgemein anerkannten Leitziele mit den drei Stichworten «Erhalten», «Fördern» und «Nachhaltig nutzen» eigentlich gut unterwegs ist. Zudem bestehen das «Konzept Waldreservate Kanton St.Gallen» aus dem Jahr 2003, die «Waldziele der St.Galler Regierung» aus dem Jahr 2006 und Projekte zur Umsetzung aus dem Jahr 2008 und folgende. Der Kanton leistet im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge an Massnahmen zur Förderung der Biodiversität, insbesondere – was im Bericht detailliert ausgeführt wurde – von Waldreservaten und ökologischen Ergänzungsflächen im Wald. In den Waldregionen sind diverse Waldentwicklungspläne (WEP) erarbeitet worden oder stehen kurz vor der Genehmigung. Die gesteckten Flächenziele bezüglich Waldreservate sind zwar mit derzeit 44 Prozent der geplanten 5'200 Hektaren noch nicht erreicht, sollten aber bis ins Jahr 2030 erreichbar sein. Auch für uns ist es ein Anliegen, dass die auf mindestens 50 Jahre abgeschlossenen Waldreservatsverträge den Kanton als verlässlichen Partner ausweisen, auch wenn die daraus resultierenden kantonalen Beiträge nicht passiviert wurden und somit jeweils jährlich die Debatte über den Voranschlag überstehen müssen. Im Thema Biodiversität ist auch der naturnahe Waldbau einschliesslich Naturverjüngung ein wichtiges Anliegen. Regierungsrat Würth hat aus unserer Sicht die Aufgabe, die er bereits an die Hand genommen hat, diesbezüglich die Wald-Wild-Thematik zu regeln. Dabei ist der Fokus aber unseres Erachtens darauf zu legen, dass auf anerkannter Basis diejenigen Massnahmen konsensmässig festgelegt werden, die eine natürliche Verjüngung der Waldbestände sicherstellen und gleichzeitig dem Wild in sinnvoller Bestandesgrösse natürlichen Lebensraum bieten. Erst wenn es zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich Auffassungsunterschiede zwischen Ämtern – notabene Ämter im gleichen Departement wie das Kantonsforstamt und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei – oder zwischen Revierförstern und Jägern gäbe, soll ein griffiges, einfaches Einigungsverfahren zum Zug kommen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Ich habe bei der Abstimmung über Eintreten dagegen gestimmt, weil ich um die Folgen weiss: Es gibt meistens wieder neue Gesetze, wenn man den Bericht zur Kenntnis nimmt. Ich bin der Meinung, dass wir mit unserem Wald bereits hervorragend dastehen bezüglich Biodiversität. Ich will weiterhin produzierende Landwirte, die zur Selbstversorgung unseres Landes beitragen, und sie nicht zu Landschaftsgärtnern degradieren. Schliesslich bin ich als Konsumentin daran interessiert, dass ich weiterhin einheimische Produkte kaufen kann. In Anbetracht der schwierigen finanziellen Lage des Kantons ersuche ich die Regierung, die kantonalen Mittel von 400'000 Franken zu plafonieren und sie keinesfalls in den nächsten Jahren auf 700'000 Franken oder mehr zu erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Je vielfältiger der Wald, desto wertvoller ist er auch. Je grüner der Wald, desto besser funktioniert er und desto mehr wichtige Lebensräume werden geschaffen. Der vorliegende Bericht ist umfassend. Es wird formuliert, was im Wald fehlt, was man unternehmen sollte und was man vorhat. Unsere Fraktion erachtet dies als sehr wichtig. Der Wald kann nur weiterfunktionieren und seine Aufgaben erfüllen, wenn man den Druck vom Wald wegnimmt. Ebenso wichtig ist, dass die Mittel für die Massnahmen vorhanden sind. Es ist scheinheilig, wenn man Berichte mit Massnahmen verfasst, dann aber nachher sagt, dass die Mittel nicht mehr vorhanden seien. An der Sitzung der vorberatenden Kommission wurde uns aber glaubhaft dargelegt, dass man nicht so verfahren wolle. Der Wald in seiner ganzen Vielfalt und sämtliche Forstleute verdienen unsere volle Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: In der vorberatenden Kommission war es uns wichtig, dass der Kanton ein verlässlicher Partner ist. Diese Punkte wurden in der Sitzung nicht bestritten, und die vorberatende Kommission hat sich einstimmig für Kenntnisnahme ausgesprochen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich nehme gerne dazu Stellung und möchte vielleicht noch den Hinweis machen, dass seinerzeit in der vorberatenden Kommission die SVP-Fraktion dieses Postulat verlangt hat. Wir haben dies jetzt entsprechend umgesetzt. Der Beitrag von 400'000 Franken ist – wie auf S. 20 des Berichts beschrieben – im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) vorgesehen. Die 700'000 Franken sind eine Zielgrösse, die wir jetzt aber aus Gründen der finanziellen Restriktionen nicht in die Planung aufgenommen haben. Für die Behandlung des Sparpaketes wird man zudem selbstverständlich auch alle Bereiche im Volkswirtschaftsdepartement überprüfen. Aber hier möchten wir mit diesen 400'000 Franken stabil bleiben. Ich möchte betonen, dass die Frage des Umsetzungstempos – das wurde auch in der Eintretensdebatte angesprochen – zwar schon von den verfügbaren Mitteln abhängt, aber nicht nur. Es hängt wesentlich auch davon ab, wie die Bereitschaft der Waldeigentümer ist und wie sich der Holzmarkt insgesamt für die Waldeigentümer präsentiert. Je nachdem besteht eben eine grössere oder kleinere Bereitschaft. In diesem Sinn kann ich Sie da beruhigen. Wir haben nicht im Sinn und aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen auch nicht die Möglichkeit, hier zu übermarchen. Aber das, was wir haben, wollen wir gezielt einsetzen, im Übrigen mit dem vorhandenen Personal. Es sind auch nicht mehr Stellen geplant wegen der Waldbiodiversität. Ich kann auch noch anfügen, dass wir jetzt keine gesetzlichen Anpassungen anstreben. Der Auftrag im Postulat war zu prüfen, ob es gesetzliche Anpassungen braucht. Wir sind zum Schluss gekommen und haben Ihnen jetzt die Antwort geliefert, dass es diese nicht braucht. Wir können den Auftrag mit den verfügbaren gesetzlichen Grundlagen und den entsprechenden Mitteln umsetzen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Die gleiche Frage darf ich der Regierung stellen. Wir haben gemäss Bericht 20 Jahre Zeit, um diese Ziele umzusetzen. Darum müsste man eigentlich das Ziel nicht unbedingt bereits nächstes Jahr erreicht und die 700'000 Franken verbraucht haben. Da gäbe es noch Spielraum, diese Ausgaben etwas auf die Jahre zu verteilen oder zu verschieben.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission traf sich am 24. Oktober 2011 zu einer halbtägigen Sitzung. Neben dem zuständigen Regierungsrat Würth waren Jürg Trümpler und Theo Dietschi vom Kantonsforstamt, Guido Ackermann, Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, sowie Peter Pfäffli vom Volkswirtschaftsdepartement vertreten. Die Vorlage geht auf ein Postulat aus dem Jahr 2006 zurück, womit bereits einige Zeit bis zur Erstellung des Berichtes vergangen ist. Regierungsrat Würth wies denn auch darauf hin, dass der Bericht genau zur richtigen Zeit komme: Nach dem UNO-Jahr der Biodiversität 2010 und dem UNO-Jahr des Waldes 2011 ist der Bericht brandaktuell. Zudem hat der Bund im September 2011 den Entwurf «Strategie Biodiversität Schweiz» in die Vernehmlassung geschickt. Dieser konnte auch in diesem Bericht berücksichtigt werden. Ebenso konnten auch die Erfahrungen aus der zu Ende gehenden ersten NFA-Programmperiode 2006–2011 in den Bericht aufgenommen werden. Der Bericht und die zusätzlichen Ausführungen der Fachpersonen zeigen deutlich auf, dass die Biodiversität, d.h. die Vielfalt an Arten, Lebensgemeinschaften, genetischen Informationen und das Funktionieren von Ökosystemen weltweit eine wichtige Bedeutung hat. Deshalb wurde auch die Biodiversitäts-Konvention, die den Schutz der Biodiversität beinhaltet, vor mehr als 20 Jahren von beinahe 200 Vertragsstaaten unterzeichnet. Jeder Staat muss die Verantwortung für den Erhalt seiner Biodiversität selber übernehmen und geeignete Massnahmen dazu ergreifen. Es ist heute erwiesen, dass die Flächen der ökologisch wichtigen Lebensräume weltweit nach wie vor kontinuierlich abnehmen. Deshalb wurden neue Ziele, die Biodiversitätsziele 2020, formuliert, die nun von den Vertragsstaaten umgesetzt werden sollen, so auch von der Schweiz. Die Biodiversität ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, die vor allem auch Anstrengungen auf lokaler Ebene braucht. Die Bundespolitik zur nachhaltigen Nutzung des Waldes und zur Erreichung der Ziele für die Biodiversität im Wald haben heute die gleiche Stossrichtung. Stichworte dazu sind der naturnahe Waldbau, die Waldreservate, Förderung von Totholz im Wald und gezielte Artenförderung.

Im Themenbericht 3 Raumbeobachtung Kanton St.Gallen des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation vom November 2009 wird der Trend beim Zielbereich Biodiversität so beschrieben: «Artenvielfalt und Bestände seltener Arten nehmen weiter ab». Unter anderem gelten als Grund dafür die Zerstörung, Beeinträchtigung und Zerstückelung von Lebensräumen. Die Wälder im Kanton St.Gallen beherbergen viele unterschiedliche Waldgesellschaften und Lebensräume. Im Wald ist der Artenverlust jedoch geringer als in anderen Lebensräumen, was auf die bereits ausgeführten Strategien zurückzuführen ist. Dies bedeutet auch, dass es sinnvoll und wirkungsvoll ist, Massnahmen zu ergreifen. Defizite im St.Galler Wald bestehen v.a. beim Totholzanteil und in der Strukturvielfalt. In der vorberatenden Kommission wurde ausgeführt, dass die Fläche der Waldreservate gemäss den Biodiversitätszielen von 5,3 auf 10 Prozent erhöht werden soll. Dazu werden Dienstbarkeitsverträge auf 50 Jahre abgeschlossen. Das verlangt, dass der Finanzbedarf langfristig sichergestellt wird, was auf Anfrage aus der vorberatenden Kommission auch klarer Wille der Regierung ist. Die Waldbesitzer sollen sich trotz Sparpaketen auf eine verlässliche Finanzierung verlassen können. Nur so können weitere Verträge abgeschlossen werden und ist die Massnahme zielführend.

Aus der vorberatenden Kommission kam der Wunsch, einen Vergleich zum Kanton Aargau, der als besonders fortschrittlich in der Waldpolitik gilt, herzustellen. Dabei stellte sich heraus, dass es nur kleinere Unterschiede in der quantitativen Umsetzung in Bezug auf Fläche der Naturwaldreservate, Sonderwaldreservate, Altholz, Waldränder, gibt. Der Kanton St.Gallen vermag daneben also durchaus zu bestehen. In der vorberatenden Kommission wurde auch die Thematik der Waldränder diskutiert. Diese sind wichtige ökologische Ergänzungsflächen, machen den Landwirten zum Teil aber Probleme wegen der Beschattung der angrenzenden Wiesen. Das Forstamt verwies darauf, dass durch die richtige Pflege ein gestufter Waldrand entsteht, der wenig Schatten wirft und erst noch ökologisch wertvoll ist. Das ist jedoch Aufgabe der Waldeigentümer. Gemäss der neuen Agrarpolitik des Bundes sollen künftig aber bedeutende Beiträge über das Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL), die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) und Projektbeiträge für diese Pflege zur Verfügung stehen. Bemängelt wurde in der vorberatenden Kommission, dass die Wald-Wild-Thematik nur sehr rudimentär abgehandelt wurde, ist es doch erwiesenermassen ein wichtiges Thema, wenn es um die Naturverjüngung des Waldes geht. Über das sich in Revision befindliche Jagdgesetz soll neu ein Teil der Jagdeinnahmen für Lebensraumverbesserungen eingesetzt werden, die dann auch die jungen Waldbäume schonen werden. Insgesamt wurde der Bericht wohlwollend aufgenommen. Bereits das Eintreten auf den Bericht war von keiner Fraktion bestritten, und am Ende der Sitzung verabschiedete die vorberatende Kommission den Bericht einstimmig bei 2 Abwesenheiten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es freut uns, dass dieses Thema endlich aufgearbeitet wurde. Ich war seinerzeit in der vorberatenden Kommission, welche das Postulat eingereicht hat. Das Umfeld beim Wald ist nicht einfach: Der Wald in meist in Privatbesitz und öffentlich zugänglich. Er wird kommerziell genutzt, ist aber auch wichtig als Erholungsraum, für die Natur, das Trinkwasser usw. Der Zustand des Waldes ist somit nicht nur für die Besitzer, sondern auch für die Allgemeinheit von entscheidender Bedeutung. Der Bericht macht gute Ausführungen zur Geschichte und zum nationalen und internationalen Umfeld. Die Beschreibung der Biodiversität als solches ist mager und etwas einseitig. Es ist ein technischer Bericht, die Emotionen bei diesem doch sehr emotionalen Thema fehlen. Gut, dass wir in der vorberatenden Kommission dazu noch ergänzend informiert wurden.

Das Wald-Wild-Konzept ist mit ganzen sechs Zeilen beschrieben. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, ist doch die Wechselwirkung sehr zentral: Wenn der Wildbestand nicht stimmt, leidet die Biodiversität. Hier steht im Kanton nicht alles zum Besten. Es gibt Wälder, wo der Verbiss gross ist, sodass es für gewisse Baumarten schwierig ist zu überleben, z.B. für Eiben oder Weisstannen. Oder ein anderer Indikator: Wo es zu viele Rehe gibt, ist der Türkenbund verschwunden. Der Verbiss löst aber auch hohe Kosten aus, sei es für Schutzmassnahmen oder für Ersatzpflanzungen. Schutzmassnahmen in diesem Bereich sind eigentlich verschleuderte Gelder. Die Jagdverwaltung fordert aus unserer Sicht die Jagdziele nicht immer konsequent ein, das ist aber je nach Jagdgebiet sehr unterschiedlich. Generell ist der Bericht zu wenig vernetzt: Biodiversität ist eine Verbundaufgabe von Naturschutz, Waldwirtschaft und Landwirtschaft. Die Aufgaben dieser drei Bereiche werden unserer Ansicht nach noch zu wenig interdisziplinär wahrgenommen, obwohl es auch gute Beispiele gibt. Da liegen noch Chancen. Ein Ungleichgewicht besteht auch bei der Verteilung von Waldreservaten innerhalb der verschiedenen Kantonsgebiete. Dessen ist sich aber das Departement gemäss Aussagen in der vorberatenden Kommission bewusst und wird entsprechend handeln. Positiv erwähnen möchten wir, dass im Kanton St.Gallen einzelne Massnahmen sehr erfolgreich umgesetzt wurden. So wurde beim Schutz des Auerhuhns hervorragende Arbeit geleistet, die Verantwortlichen verdienen ein grosses Kompliment.

Der Bericht zeigt generell auf, dass die getroffenen Massnahmen auch eine hohe Wirkung erzielen. Umso unverständlicher ist, dass das Umsetzungstempo sehr tief ist und dass die nicht zu hoch angesetzten vorhandenen Mittel zum Teil bei weitem nicht ausgeschöpft wurden. Das ist auch ein Widerspruch, weil der Bericht nicht nur den Nutzen für Natur und Erholungsraum in den Mittelpunkt stellt, sondern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Waldes. Somit sind Investitionen in den Wald bzw. die Biodiversität sich lohnende Investitionen. Als problematisch betrachten wir auch die Tatsache, dass Schutzmassnahmen trotz langfristigen Verträgen den Launen der Budgetprozesse ausgesetzt sind. Das ist für die Verbindlichkeit von langfristigen Verträgen keine gute Voraussetzung. Generell ist die Verlässlichkeit, was den Voranschlag angeht, ein grosses Problem. Eine Verzögerung bei den nötigen Massnahmen verschärft die Problematik in verschiedenen Gebieten und kommt langfristig dann wesentlich teurer zu stehen. Fazit: Es bestehen grundsätzlich gute Ansätze zur Förderung der Biodiversität. Das Thema wird aber noch zu wenig vernetzt und zu wenig konsequent angegangen. Dafür sollte das Geld konsequent im Voraus eingesetzt werden und nicht im Nachhinein zur Behebung der Schäden. Zudem muss die Finanzierung langfristig gesichert sein. Wir sind mit dem Bericht teilweise zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(Präsident des Landwirtschaftlichen Klubs des St.Galler Kantonsrates): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Biodiversität ist ein geflügeltes Wort. Für die einen wird es nie genug davon geben, andere wiederum, insbesondere Grundeigentümer in Wald und Flur, werden hellhörig, wenn von Biodiversität bzw. ökologischen Sonderleistungen in der Landwirtschaft die Rede ist. Dabei stellen sich zuerst die Fragen: Was kosten solche Massnahmen? Wie werden sie umgesetzt? Wer kontrolliert sie? Was bringen sie der Umwelt wirklich? Und auch ganz wichtig: Wie weit wird die unternehmerische Freiheit der Bewirtschafter eingeschränkt? Das Unbehagen in diesem Zusammenhang kommt nicht von ungefähr. Schon kleinste Fehler bei der Erfüllung von Ökoqualitätsvorschriften können zu massiven Kürzungen bei den Direktzahlungen führen. Geradezu kriminalisiert werden dann oft unbescholtene Bauern, wenn ihnen bei ihrer täglichen Arbeit ein kleiner Fehler passiert.

Im Gegensatz zu meinem Vorredner Gemperle-Goldach habe ich das Postulat 43.06.08 «Kantonale Förderung der Biodiversität im Wald» in der vorberatenden Kommission damals bekämpft. Der Bericht ist jedoch besser ausgefallen, als ich damals befürchtet habe. Trotzdem: Ich stelle fest, dass die Fläche des Schweizer Waldes täglich um etwa 4 Hektaren an Fläche zunimmt, dies zulasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Mir scheint es wichtig, dass der Waldrand – dort, wo es möglich ist – auf seine ursprünglichen Grenzen zurückgedrängt wird. Ebenso ist es wichtig, dass hereinwachsende Unkräuter und Neophyten bekämpft werden können. Die ökologische Aufwertung von Waldrändern macht Sinn. Sie hat jedoch konsequent ins Waldesinnere und nicht in Richtung der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erfolgen. Die im Bericht formulierten Biodiversitätsziele im St.Galler Wald sind bereits gut unterwegs und können von der Landwirtschaft mitgetragen werden. Wir sind gerne bereit, in diesem vernünftigen Rahmen unseren Beitrag zu mehr Biodiversität zu leisten und nehmen positiv Kenntnis vom Bericht.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme des Berichts fest.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die insgesamt doch positive Aufnahme des Berichts. Biodiversität ist die Lebensgrundlage, und deshalb ist dies schon ein förderungswürdiger Bereich. Es wurde bereits ausgeführt, dass wir im Wald im Gegensatz zu anderen Lebensraumtypen eine Trendwende erreicht haben. Die Waldbiodiversität ist insgesamt auch sehr zentral, aber dieser Bericht – das möchte ich hier betonen – beschränkt sich nicht nur darauf. Darum ist es vielleicht schon so, dass der Aspekt der Interdisziplinarität, wie das Gemperle-Goldach angesprochen hat, vielleicht etwas zu wenig zum Tragen kommt, weil eben der Auftrag wirklich auch mit Bezug auf den Wald formuliert wurde.

Ich möchte betonen, dass wir bis heute keine Waldreservate verfügt haben, obwohl dies nach dem Gesetz möglich wäre. Wir haben jedes Waldreservat einvernehmlich mit den Waldeigentümern festgelegt. Das scheint mir sehr zentral zu sein. Wir gehen nicht so vor, dass wir zentralistisch und planwirtschaftlich die Waldeigentümer zu irgendetwas zwingen. Darum scheint mir auch der Hinweis von Frick-Sennwald, wir täten da zu viel, nicht ganz zielführend. Es ist klar, dass wir in diesem Zusammenhang ein verlässlicher Partner der Waldeigentümer sein möchten. Die Zyklen des Waldes gehen über 50 und 100 Jahre und sind nicht in einem Legislaturprogramm von vier Jahren enthalten. Das bedeutet in der Tat, dass man sehr langfristige Reservatsverträge abschliesst. Ich habe in der vorberatenden Kommission gesagt und tue das auch hier, dass wir selbstverständlich zu diesen Verträgen stehen, die Budgethoheit des Kantonsrates aber nicht ausgehöhlt werden darf. Wenn Sie andere finanzielle Plafonds beschliessen, dann müssten entsprechende Anpassungen erfolgen. Aber das ist nicht unser Ziel. Wir wollen hier wirklich diesen positiven Trend weiterführen und die Biodiversität in diesem Bereich weiter fördern. Die Wald-Wild-Problematik wurde in der Eintretensdebatte angesprochen. Es ist in der Tat so, dass diese im Bericht relativ knapp abgehandelt wurde. Wir gehen dieses Thema aber separat an. Ich habe nach meinem Amtsantritt einen Auftrag formuliert, hier eine Strategie mit konkreten Massnahmen zu entwickeln. Es ist und bleibt ein schwieriges Feld, auch ein Spannungsfeld zwischen den einzelnen Akteuren. Diese verschiedenen Interessengruppen haben wir jetzt in dieser Strategiegruppe zusammengeführt. Das erste Zwischenergebnis lässt doch hoffen, dass wir hier zu besseren Grundlagen kommen, und auch dieses Differenzbereinigungsverfahren, das Noger-St.Gallen angesprochen hat, funktioniert und greift.

Insgesamt kann ich Ihnen sagen, dass wir versuchen, auf diesem Weg weiterzugehen und die Waldreservatsverträge voranzubringen. Wir haben in der Zwischenzeit – Sie konnten das vielleicht auch der Zeitung entnehmen – zwei weitere Verträge im Sarganserland und im Linthgebiet abschliessen können, ebenfalls einvernehmlich mit den Waldeigentümern. In diesem kooperativen Sinne möchten wir die Biodiversität im Wald weiter fördern. In den weiteren Lebensraumtypen besteht nach wie vor – das möchte ich hier auch betonen – ein sehr grosser Handlungsbedarf. Dort ist die Biodiversität rückläufig, und das muss uns allen Sorgen machen, denn es geht hier um unsere Lebensgrundlage.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen eines Teils der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Der Bericht zeigt auf, was gemacht wurde und was noch gemacht werden sollte. Die Grundlage ist das Postulat 43.06.08 «Kantonale Förderung der Biodiversität im Wald» und die Agenda 21 der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro (1992). Wir finden es positiv, dass im Wald gewisse Massnahmen ergriffen werden, um den naturnahen Waldbau zu fördern. In der Agenda 21 haben die Länder vereinbart, die Biodiversität zu fördern. Die Schweiz hat gemäss dem vorliegenden Bericht einen Nachholbedarf und soll bis im Jahr 2013 eine unterschriftsbereite Konvention ausarbeiten. Es ist aber nicht besorgniserregend, wie es im Bericht dargestellt wird: Die Waldfläche hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz auf Kosten des Kulturlandes enorm ausgeweitet. Die Finanzierung wird über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) geregelt. Für die Umsetzung sind kantonale Mittel von 400'000 Franken je Jahr erforderlich. Wenn die Waldfläche 10 Prozent erreicht, sind 700'000 Franken je Jahr erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass die Beiträge den Holzpreis konkurrenzieren könnten und einen niedrigen Holzpreis verursachen. Laut Bericht müssen alle im Wald lebenden Pflanzen und Tiere gefördert werden. Für den Wolf wie auch den Bären sind keine speziellen Fördermassnahmen wie beim Luchs vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass der Wolf und der Bär im Wald nicht speziell gefördert werden müssen. Sollten sie aber trotzdem in Gebieten auftauchen, muss der Schutz von Mensch und Nutztieren Vorrang haben.

Erlauben Sie mir, auch ein paar kritische Punkte anzusprechen. Im Bericht wird aufgezeigt, wie die Anzahl der Hochstamm-Obstbäume abnimmt. Die Hochstamm-Obstbäume sind nicht wegen der ökologischen Vielfalt gepflanzt worden, sondern wegen der Wirtschaftlichkeit und der Nachfrage. Die Nachfrage wie auch die Mostobstpreise sind in den letzten Jahren gesunken, und die Landwirte werden das Interesse verlieren, wenn nicht geeignete Massnahmen im Bereich Import und Export eingeleitet werden. Die Waldränder werden als einzelne Massnahme gefördert. Heute wird ein Waldrand nur als naturnah angesehen, wenn eine Abstufung gegen das Kulturland mit niedrigen Gebüschen bepflanzt wird. Die Waldränder sind aber auch für den Schutz von Nutztieren sehr wichtig, und deren Zustand kann nicht partout als schlecht bezeichnet werden. Es ist uns auch wichtig, dass die Waldreservatsverträge nicht in Stein gemeisselt werden. Diese werden auf 50 Jahre abgeschlossen und können beidseitig nach Ablauf des Vertrages oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften gekündigt werden. Es werden drei Vertragsteile mit den Eigentümern vereinbart: eine Grundvereinbarung, eine Personaldienstbarkeit und Verträge mit 4-jähriger Laufzeit und speziellen Auflagen. Die Erfolgskontrolle erweist sich als schwierig, und es wird in den nächsten Jahren ein Controlling aufgebaut, um ihr gerecht zu werden. Für diesen Aufwand sollten keine zusätzlichen Beamten angestellt werden, das bestehende Personal muss ausreichen. Damit der Regenwald nicht für Bauholz, Sojabohnen usw. geopfert wird, sollen alle Länder, welche die Agenda 21 unterschrieben haben, dafür sorgen, das zu produzieren, was im eigenen Land angebaut werden kann. Damit wird der Regenwald geschützt und der weltweiten Entwaldung begegnet.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Zusammenfassung der Grundlagen, der aktuellen Situation und der möglichen künftigen Handlungsfelder erlaubt eine gute Gesamtübersicht über die kantonale Förderung der Biodiversität im Wald. Die CVP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Artenvielfalt im Wald etwas weniger abgenommen hat als in anderen Biodiversitätsbereichen. Es beunruhigt uns aber sehr, wenn im Bericht festgestellt wird, dass die Fläche der ökologisch wertvollen Lebensräume in der Schweiz kontinuierlich abnimmt. Es stellt sich die Frage, mit welchem Beitrag der Kanton St.Gallen dieser negativen Entwicklung begegnen kann. Es ist zu hoffen, dass das nationale Parlament die Biodiversitätsstrategie des Bundesrates gutheisst und damit gesamtschweizerisch Grundlagen für dieses wichtige Anliegen legt. Der Kanton hat mit der Genehmigung des «Konzeptes Waldreservate Kanton St.Gallen» und mit der Verabschiedung der elf prioritären «Waldziele der St.Galler Regierung» im Jahr 2006 wichtige Weichenstellungen für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität im St.Galler Wald gesetzt. Es ist aber auch klar, dass der Kanton St.Gallen nur ein Puzzleteilchen in diesem nationalen bzw. weltweiten Anliegen bearbeiten kann. Trotzdem erachten wir es als ausserordentlich wichtig, wenn St.Gallen die in seinen Möglichkeiten liegenden Anstrengungen unternimmt, um die eigenen Ziele zu erreichen und damit mithilft, den nationalen und internationalen Zielen näher zu kommen.

Die strategischen Massnahmen des Kantons sowie deren operative Umsetzung scheinen auf gutem Wege zu sein. Wichtig ist der CVP-Fraktion, dass die vertragliche Sicherung der Waldreservatsflächen prioritär weitergeführt wird. Dies gibt dem Kanton und seinen Anstrengungen zur Förderung der Biodiversität einerseits, aber auch den Waldbesitzern andererseits Rechtssicherheit. Handlungsbedarf sehen wir in der Sicherstellung der Entschädigung der Waldeigentümer. Wenn der Kanton Waldreservatsverträge über eine Dauer von 50 Jahren abschliesst, sollten die dafür notwendigen Mittel jeweils in den Voranschlag aufgenommen werden. Ein möglicher Rücktritt vom Vertrag bei fehlenden kantonalen Mitteln scheint uns ein denkbar schlechter Dienst an der Biodiversität und den Lebensgrundlagen der St.Galler Bevölkerung. Wir haben anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Waldreservatsverträge für das Volkswirtschaftsdepartement verbindlich sind und vom Departement nicht als mögliche «Sparmasse» betrachtet werden. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass das wichtige langfristige Anliegen der Biodiversität nicht kurzfristigen Sparanstrengungen zum Opfer fallen darf.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011