Geschäft: Sicherstellung der gentechnikfreien Landwirtschaft

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.07.19
TitelSicherstellung der gentechnikfreien Landwirtschaft
ArtKR Postulat
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung25.4.2007
Abschluss24.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. April 2007
AntragAntrag der Regierung vom 15. Mai 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person15.9.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2007Eintreten55Zustimmung68Ablehnung57
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Eine gentechfreie Bodenseeregion ist eine riesige Chance für unseren östlich und somit weitab von Bundesbern gelegenen Kanton. Blenden wir zurück: Am 27. November 2005 hat das Schweizer Volk mit überzeugender Mehrheit Ja zum Moratorium für Lebensmittel aus gentechfreier Landwirtschaft gesagt. Wie die Regierung auf dem roten Blatt richtig erwähnt, wird dieses Moratorium bis am 27. November 2010 Bestand haben. Die Schweizer Landwirtschaft sprach sich aber dazumal gegen Gentechnik in der Landwirtschaft aus, weil:

  1. die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten kein Interesse an genveränderten Lebensmitteln haben;

  2. keine Klarheit bezüglich Forschung besteht;

  3. die Folgen auf die Bodenfruchtbarkeit z.B. oder die Koexistenz usw. völlig unklar waren.

So schreibt die Regierung in ihrer Antwort, dass verschiedene Label, z.B. Bio-Knospe, Suisse Garantie und andere in ihren Programmen gentechverändertes Saatgut verbieten. Das stimmt zum Glück. Wo stehen wir aber, wenn die Koexistenzen zu wenig oder nur am Rand erforscht werden? Ist es ausserdem möglich, in der kleinstrukturierten Schweiz Ackerbau so zu betreiben, dass sich ein Maisfeld eines Biobauern z.B. und nebenan das Feld mit genverändertem Mais nicht gegenseitig befruchten, wer garantiert uns das? Unterdessen hat der Bundesrat ein Forschungsprogramm, das sogenannte NFP 59, bewilligt. Mehr als 90 Institutionen haben sich für eine Mitarbeit an diesem Projekt beworben. Am 30. Mai 2007 erfolgt die Vergabe. Man staune: In diesem Forschungsrat sind keine Gentechgegner. Weder der SBV (Schweizer Bauernverband) noch Mitglieder der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnik sind vertreten. Dies ist ein Riesenfehler und völlig ungeschickt, wenn Gewinner der Abstimmung in solchen Projekten nicht mitarbeiten können und dürfen. Da erstaunt es auch nicht weiter, dass die Vergabe an Personen und Institutionen erfolgte, welche auf Anwendung forschen und nicht auf Risiko. Um nach der Moratoriumsfrist eine neue Beurteilung vornehmen zu können, brauchen wir aber auch die Meinung einer praxisorientierten Forschung. Nun hat der Kanton St.Gallen eine Riesenchance, sich für eine gentechfreie Bodenseeregion einzusetzen. Ein Blick über die Grenze ins Vorarlbergische, welches auch zur Bodenseeregion gehört: Die Mehrheitsentscheidung der EU-Umweltminister gegen den Vorstoss der Kommission, gentechnisch veränderte Maissorten aufzuheben, ist eine Bestätigung, den Vorarlberger Weg einer umweltorientierten Landwirtschaft weiterzugehen. Damit bleibt ein ausreichender Schutz der Bauernfamilien bei der Aussaat und der Konsumenten beim Kauf einheimischer Lebensmittel gewährleistet. Auch für den vorarlbergischen Agrarlandesrat Erich Schwärzler ist die Entscheidung der EU-Umweltminister ein wichtiger Sieg gegen die Genlobby. Da wollen wir hinten anstehen? Mit der Zustimmung zu unserem Postulat haben Sie die Möglichkeit für eine gentechfreie Bodenseeregion.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Wir haben Ihnen auf dem roten Blatt ausführlich dargelegt, weshalb wir für Nichteintreten sind. D.h. nicht, dass wir das Anliegen, wie es hier vorgetragen wird - und hinter dem im Grundsatz auch eine Mehrheit das Schweizer Volkes steht -, verniedlichen. Aber es ist einfach klar festzuhalten, dass für alle diese Fragen, die hier angesprochen werden, eine umfassende gesetzgeberische Bundeskompetenz besteht. Volk und Stände haben dem zugestimmt, und der Bund hat jetzt ein Moratorium und er hat aber auch bereits schon im Hinblick darauf bundesrechtliche Erlasse erlassen. Er hat Forschungsprojekte, die ich jetzt nicht bewerte, wenn Sie jetzt nicht zufrieden sind, dann ist das die eine Seite - aber diese Forschungsprojekte hat der Bund ausgelöst und die beeinflussten zweifellos im weiteren Verlauf die Gesetzgebung. Schliesslich ist es kein st.gallisches Problem, das wir hier lösen, sondern die Warenflüsse, die nehmen keine Rücksicht auf Kantonsgrenzen, auch nicht auf Landesgrenzen. Von daher meinen wir, dass es jetzt richtig ist zu warten, was bundesrechtlich geregelt wird, und keine Auslegeordnung aus kantonaler Sicht zu bestellen und uns mit einer derartigen Aufgabe zu betrauen. Weil wir der Auffassung sind, dass wir schlicht keine Zuständigkeit haben, hier etwas zu bewirken.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007