ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Wenn wir Gesetze machen dann möchten wir etwas damit bewirken. Wenn wir eine neue Verfassung schreiben dann möchten wir auch etwas damit bewirken. Voraussetzung, dass wir etwas bewirken können ist aber, dass die entsprechenden Bestimmungen auch umgesetzt werden. Bei der neuen st.gallischen Kantonsverfassung die jetzt doch schon einige Jahre in Kraft ist stelle ich fest, dass es mit dieser Umsetzung immer noch hapert. Das sind zum einen jene Gesetze die verfassungswidrig sind. Beim Bürgerrechtsgesetz versteht man, dass es noch nicht in Kraft ist beim Gemeindegesetz und gewissen Bestimmungen im Justizbereich habe ich da etwas weniger Verständnis. Sehr schade ist auch vor allem die wegleitenden Bestimmungen der neuen Kantonsverfassung noch nicht umgesetzt sind. Ich erinnere mich im Jahr 2003 auf einer Tribüne auf dem Klosterhof gesessen zu sein und da fand ein Festspiel statt wo in unglaublicher Art und Weise jubiliert wurde über die Vorzüge des Öffentlichkeitsprinzips. Ein Prinzip das mir sehr Nahe steht weil ich als Kantonsrat gelegentlich auch gerne Auskünfte habe über Sachen wo man mir auch schon Auskunft geben wollte. Ich meine, dieses Öffentlichkeitsprinzip dieser fast einzige echte Innovation der neuen Kantonsverfassung, die sollte nun endlich umgesetzt werden. Sonst könnte es passieren, dass irgendeine Bürgerin oder irgendein Bürger der möglicherweise seinen Wohnsitz im Rheintal hat, irgendein Gesuch gestützt auf dieses Öffentlichkeitsprinzip stellen wird und dann mal durch die Instanzen austestet wie wirksam oder nicht wirksam die jetzigen rechtlichen Grundlagen sind. Fazit: Ich bin zufrieden mit der Auflistung die gemacht wurde. Ich bin nicht zufrieden mit dem Stand der Umsetzung und erwarte jetzt, dass die Regierung des Kantons St.Gallen vom Schneckentempo auf Turbo umschaltet und zwar relativ rasch.