Geschäft: Gewaltentrennung zwischen Kantonsrat und kantonalen Gerichten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.27
TitelGewaltentrennung zwischen Kantonsrat und kantonalen Gerichten
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung28.11.2006
Abschluss20.2.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 16. Januar 2007
VorstossWortlaut vom 28. November 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2007Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Seit der europäischen Aufklärung gehört der Grundsatz der Gewaltenteilung zu den fundamentalen Prinzipien eines jeden Rechtsstaates. Die Schweiz tat sich mit diesem Grundsatz in der Vergangenheit immer etwas schwer, und die St.Galler Regierung tut sich anscheinend immer noch schwer damit. Ich meine, dass dieser Grundsatz derart wichtig ist, dass nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. In ihrer Antwort schreibt die Regierung hingegen, es bestehe kein Anlass, die Unvereinbarkeit auch auf die nebenamtlichen Mitglieder der kantonalen Gerichte auszudehnen, da diese lediglich in einem sehr beschränkten Umfang in der Rechtsprechung tätig sind. Das ist sicher keine Begründung für eine solche Ausnahme von diesem sehr wichtigen Grundsatz, der letztendlich eben verhindert, dass in einem Staat Vetterliwirtschaft herrscht. Ebenso ist es nicht überzeugend, wenn die Regierung den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Befangenheit miteinander vermischt. Auch das ist nicht zulässig und zeigt, dass das Ganze zu wenig durchdacht ist. Ich konnte aber feststellen, dass das Thema der Ausstandsregelung auch Gegenstand der Justizreform bildet.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007