Geschäft: Integration: Gesetzliche Grundlagen; in Postulat 43.07.04 umgewandelt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.26
TitelIntegration: Gesetzliche Grundlagen; in Postulat 43.07.04 umgewandelt
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung28.11.2006
Abschluss20.2.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 23. Januar 2007
VorstossWortlaut vom 28. November 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 19. Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person1.7.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2007Gutheissung mit geändertem Wortlaut106Antrag Regierung48Antrag SVP-Fraktion26
20.2.2007Umwandlung in ein Postulat151Zustimmung1Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion) beantragt, das Postulat wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, Bericht zu erstatten über die Frage, ob und inwieweit gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der eidgenössischen Integrationspolitik notwendig sind, unter Berücksichtigung der Sanktionsmöglichkeiten gegen Ausländerinnen und Ausländer, die sich dem Integrationsprozess verweigern.»

Es gibt in der Schweiz eine Vielzahl von Kursen, Betreuungs- und Beratungsmöglichkeiten für Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel, die Integration der Eingewanderten zu erleichtern. Der Schwachpunkt dieser Angebote besteht darin, dass sie nicht verpflichtend sind und wohl hauptsächlich von denjenigen genutzt werden, die sich auch sonst um ihre Integration selbst bemühen würden. Nun ist es aber so, dass wir besonders in städtischen Gebieten zwar mit kleinen, aber umso schwierigeren Gemeinschaften oder auch Familienclans konfrontiert sind, die es ablehnen, sich zu integrieren und oft auch Forderungen stellen, die mit unserem Werteverständnis nicht vereinbar sind. Oft scheuen sich die Behörden, diesen Forderungen entgegenzutreten, aus Angst, der Diskriminierung angeschuldigt zu werden oder einfach aus Bequemlichkeit, weil man sich keine unnötigen Schwierigkeiten aufhalsen will. Diese Personen haben einen schädlichen und negativen Einfluss auf das friedliche Zusammenleben zwischen Ausländern und Schweizern. Die gut integrierten Ausländer, welche die grosse Mehrheit ausmachen, und die einheimische Bevölkerung betrachten oft mit stiller Wut, wie sich einige Personen Sonderrechte herausnehmen können oder dermassen ungebührliches Verhalten an den Tag legen, dass andere darunter leiden. Trotzdem müssen sie oft kaum Konsequenzen fürchten, denn vielfach glauben die Behörden, dass Toleranz gegen Intoleranz das beste Mittel sei, um mit diesen Problemfällen umzugehen. Um dem durchaus gerechtfertigten Spruch «Integration fördern und fordern» wirklich ein Ziel zu geben, muss die Integration auch tatsächlich angefordert werden, d.h. nichts anderes, als dass die gewollte Nichtintegration spürbare Konsequenzen für den Verweigerer haben muss.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich teile Ihnen im Auftrag der Mehrheit der Motionäre mit, dass wir mit der Umwandlung einverstanden sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Regierung hat in ihrem roten Blatt die Formulierung bewusst sehr offen und weit gefasst. Wir wollen dieses Postulat so bearbeiten, dass wir die eidgenössischen gesetzlichen Grundlagen mitberücksichtigen, die mit dem neuen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer in Kraft sind. Wir wollen den Vollzug beschreiben und wollen auch aufzeigen, was auf kantonaler Ebene als Anschlussarbeit möglich oder nötig ist. Insofern ist dieser Postulatsbericht sehr umfassend gedacht. Es ist darum nicht nötig, dass diese Spezifizierung im Auftrag vorgesehen ist. Integrationspolitik in diesem Verständnis ist sowieso abhängig von einer eidgenössischen Integrationspolitik, sowohl was die gesetzlichen Möglichkeiten anbelangt, als auch die weiten Faktoren, die dann auf kantonaler und kommunaler Ebene umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007