Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.06.01
TitelKantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.9.2006
Abschluss19.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassReferendumsvorlage vom 24. April 2007
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Frühjahrssession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegun
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2007
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 11. Januar 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Oktober 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2007Schlussabstimmung152Zustimmung0Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2007Wortmeldung

Ziff. 3: Ich habe den Auftrag von der vorberatenden Kommission erhalten, hier klar festzuhalten, dass ein Mitglied des Hochbauamtes - in diesem Fall ist es Martin Kraner - in dieser Baukommission Einsitz nehmen wird. Die Baukommission setzt sich wie folgt zusammen, und zwar wurde diese Zusammensetzung anlässlich unserer Kommissionssitzung ergänzt: Präsident ist der Baukommissionspräsident Hans Büttikofer, Gemeindepräsident Mogelsberg. Es wird ein Mitglied der Geschäftsleitung Sonnenhof dort Einsitz nehmen; entweder ist das Herr Geiger, der Verwaltungsleiter, oder Dr. Robert Fisch, das ist der ärztliche Leiter. Dann ist dabei Linus Dermont, Stiftungsrat und Direktor der Sozialversicherungsanstalt, es ist dabei ein Jurist, Willi Brunschweiler aus Flawil, ebenfalls Stiftungsrat und schliesslich Martin Kraner vom Hochbauamt. Das wurde im Nachgang zur Sitzung in einer Aktennotiz vom 25. Januar 2007 zuhanden der Kommissionsmitglieder bestätigt.

Bezüglich rechtlicher Handhabung der Vorbereitungsarbeiten Studienwettbewerb, ich habe es im Kommissionsreferat ausgeführt: Das Hochbauamt hat von Beginn weg diese Arbeiten begleitet. Wenn nun Trunz-Oberuzwil die unschöne Situation im Architekturbereich zu Beginn dieser Vorlage rügt, muss ich feststellen, dass das rechtlich absolut richtig war und hier keine Verstösse, weder gegen das öffentliche Beschaffungswesen noch sonst, festzustellen waren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Ziff. 1: Ich möchte nochmals festhalten, dass der Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken inklusive Teuerung zu verstehen ist und dass die gewählte teurere Eternitschindelfassade für Fr. 150'000.- ebenfalls in diesem Betrag enthalten ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Zuerst eine Feststellung: Wir konnten uns in der vorberatenden Kommission überzeugen, dass das Jugendpsychiatrische Zentrum Sonnenhof medizinisch gesehen einen hervorragenden Job ausführt. Dieses Zentrum hat sich interkantonal einen hervorragenden Ruf geschaffen. Wo ich als Architekt und Bausachverständiger mehr Mühe habe, ist die Unprofessionalität des Stiftungsrates bzw. der Baukommission in diesem Bauprojekt. Erlauben Sie mir einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Auswahlverfahren Architekt: Ich kann Ihnen sagen, ich bin absolut unbefangen. Ich war in keinem dieser Verfahren beteiligt. Da wird ein Studienauftrag an sechs Architekten ausgeschrieben mit dem Ergebnis, dass sie ein Vorprojekt ausarbeiten dürfen, um nachher wieder ausgeladen zu werden infolge der nachfolgenden Honorarsubmission. Da fühlt man sich als beteiligter Architekt hochgradig versetzt.

  • Beispiel 2: Die personelle Zusammensetzung der Baukommission in der Planungsphase: Da ist der Stiftungsratspräsident, ein Stiftungsrat, der selber Bauingenieur ist, und der Chefarzt dabei. Damit Sie den Ingenieurauftrag übergeben können, tritt er selbstverständlich in den Ausstand. Die übrigen beiden erteilen dem Ingenieur den Auftrag.

  • Beispiel 3: Fassadenkonstruktion: Man stellt ein Projekt vor, gibt sich sehr ökologisch, strebt den Minergie-P-Standard an und wählt dann eine Fassadenkonstruktion, die wahrscheinlich unökologischer kaum mehr geht. Das Protokoll liegt vor. Die Diskussion hat Früchte gezeigt, die Fassadenkonstruktion wird jetzt geändert.

  • Beispiel 4: Ich habe den Bauverantwortlichen in der vorberatenden Kommission gefragt, wie viel Reserven der Architekt eingebaut habe. Die Antwort war: Das wisse er nicht. Ich könne den Architekten selbst fragen. Ich frage mich, wo bleibt da die Verantwortung dieser Bauverantwortlichen in dieser Baukommission.

Ich hätte von diesem Stiftungsrat bzw. der Baukommission schon etwas mehr politisches Gespür erwartet, zumal dieser Stiftungsrat von einem Gemeindepräsidenten geführt wird. Ich unterstütze das Bauvorhaben voll und ganz. Ich habe aber zum Schluss eine Erwartung und eine Bitte: die Erwartung an den Vorsteher des Baudepartementes, dass er einen starken Vertreter in diese Baukommission abdelegiert, damit dieser auch darüber wacht, dass die Arbeitsvergaben und die Arbeiten in dieser Baukommission 100 Prozent in Ordnung ausgeführt werden. Ich habe auch eine Bitte an die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes: Wenn wir in einer vorberatenden Kommission eine bauliche Änderung vorschlagen, dann wollen wir in keiner Weise dieses Projekt gefährden, sondern wir wollen es zu Ihren bzw. zu unseren Gunsten verbessern. Die Diskussion hat hier bereits Früchte gezeigt. Ich bitte Sie, in Zukunft diese Interventionen der vorberatenden Kommissionen in diesem Licht zu verstehen. Ich habe gesagt, ich unterstütze die Bauvorlage voll und ganz. Ich gebe aber meinem Unmut Ausdruck über die sehr wenig professionelle Art der Baukommission dieses Stiftungsrates. Ich hätte wesentlich mehr und grösseres politisches Gespür erwartet. Ich hoffe auf eine professionellere Arbeit in der Bauphase, denn das Psychiatrische Jugendzentrum Sonnenhof Ganterschwil hat dies verdient.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil ein.

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 11. Januar 2007 die Vorlage beraten. Das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum ist eine spezialisierte Institution zur stationären, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die einer Krisenintervention oder einer Abklärung oder Behandlung bedürfen. Das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum ist Teil eines Netzwerkes, das im Kanton St.Gallen zusammen mit frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten St.Gallen und der Psychosomatischen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Abteilung im Kinderschutzzentrum die Versorgung von Jugendlichen und Kindern in diesem Bereich sicherstellt. Der Neubau schafft die Voraussetzungen, damit das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum auf Dauer konkurrenzfähig bleiben kann, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg. Anlässlich einer halbtägigen Sitzung hat die vorberatende Kommission die Anlage Sonnenhof, die auf einige örtlich getrennte Wohngebäude aufgeteilt ist, besichtigt. Dabei wurde die vorberatende Kommission auch auf Sicherheitsmängel im Bereich Feuerschutz und Personenüberwachung hingewiesen. Die Anlage und das Betreuungsangebot kann mit dem vorgesehenen Neubau wesentlich vereinfacht betrieben und organisiert werden. Insbesondere könnten die Gruppenstationen dem Anforderungsprofil angepasst werden. Die Patientinnen und Patienten - im Zeitpunkt der Kommissionssitzung waren es 32 - sind untertags in der Schule, als Bestandteil der Tagesstruktur. Je nach Behandlungsgrund kann es notwendig sein, auf Einzel- oder Doppelzimmer zurückgreifen zu können. Diese Flexibilität ist für eine bestmögliche Behandlung notwendig. Die im Neubau geplanten 48 Plätze enthalten bereits Reservezimmer. Der Neubau mit 48 Plätzen ist nicht mit einer wesentlichen Vergrösserung gleichzusetzen, sondern notwendig, um die bestehende Zahl der Kinder und Jugendlichen optimal behandeln zu können. Das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum bietet mehr als 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Beschäftigung. Neben dem Angebot an qualifizierten Arbeitsstellen trägt der Betrieb auch in einem beträchtlichen Umfang zur Wertschöpfung in der Gemeinde Ganterschwil bei. Das Zentrum Sonnenhof hat einen Versorgungsauftrag und wurde im Jahr 1997 in die Spitalliste aufgenommen. In der deutschsprachigen Schweiz führen neben dem Kanton St.Gallen nur noch die Kantone Bern und Basel-Stadt ein solches Angebot. Es besteht seit dem Jahr 2001 eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen. Die Stiftung legt grossen Wert auf eine effiziente und effektive Leistungserbringung. Dies drückt sich in der Tatsache aus, dass die Klinik Sonnenhof als erste Kind- und Jugendpsychiatrische Klinik in der Schweiz im Jahr 2001 das ISO-Zertifikat erhielt. Im Weiteren wird das Kinder- und Jugendpsychiatrische Zentrum zusammen mit den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten St.Gallen von der FMH als Weiterbildungsstätte der Kategorie A geführt, wobei dieser Kategoriestatus üblicherweise nur Unikliniken vorbehalten ist. Die Klinik Sonnenhof geniesst in der medizinischen Fachwelt schweizweit, insbesondere auch im Bereich der Weiterbildung, einen sehr guten Ruf. Mit dem Kanton Zürich konnte im Jahr 2006 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Zum Bauprojekt: Im Februar 2004 wurden sechs Architekten zu einem Studienwettbewerb eingeladen. Dieser Prozess wurde vom kantonalen Hochbauamt von Beginn weg beratend begleitet. Der Architektenentscheid gemäss Honorar und Submissionsordnung fiel zugunsten der Offerte und des Vorschlags Büro Schuchter und Ehle AG St.Gallen aus, deren Projekt Teil der vorliegenden Botschaft bildet. Der Minergie-P-Standard kann im vorliegenden Projekt auf sinnvolle und wirtschaftliche Weise erreicht werden. In der Spezialdiskussion standen das öffentliche Beschaffungswesen, die Organisation der Baukommission, die Fasadenkonstruktion und die Bauteuerung im Vordergrund. Die vorberatende Kommission stellt fest, dass das Bauprojekt dem kantonalen öffentlichen Beschaffungswesen untersteht und diese Vergaberichtlinien gemäss kantonalem Recht einzuhalten sind. Der vorberatenden Kommission wurde zugesichert, dass ein Vertreter des Hochbauamtes in der Baukommission Einsitz nimmt und damit die Arbeitsvergaben nach öffentlichem Beschaffungswesen wie auch die Projektbetreuung gewährleistet ist. Die Baukommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei die Kommissionsmitglieder über die definitive geänderte Zusammensetzung am 18. Januar 2007 informiert worden sind: Es sind drei Mitglieder aus dem Stiftungsrat, ein Mitglied aus der Verwaltung oder dem ärztlichen Leiter und ein Mitglied der Baukommission aus dem Hochbauamt. Die vorgesehene Fasadenkonstruktion als verputzte Aussenisolationskonstruktion führte in der vorberatenden Kommission zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit. Aufgrund dieser Diskussion wurde im Nachgang zur Kommissionssitzung ohne Baumehrkosten für den Kanton eine qualitativ bessere und ökologischere Lösung mit einer Eternitschindelfassade gewählt. Die ausgewiesenen Mehrkosten von Fr. 150'000.- werden im vorgesehenen Projektkredit des Kantons von 8 Mio. Franken integriert, sodass für den Kanton keine Mehrkosten entstehen. Als Präzisierung zur Botschaft hält die vorberatende Kommission fest, dass der Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken als Maximalbeitrag inklusive Teuerung zu verstehen ist. Der Stiftungsrat ist bei diesem Punkt einverstanden. Nach Gutheissung der vorliegenden Baubotschaft in 1. Lesung wurde der Stiftungsrat unter der Voraussetzung der noch ausstehenden Bewilligungen und Genehmigungen ermächtigt, das Baubewilligungsverfahren und das Submissionsverfahren einzuleiten. Baubeginn ist August 2007 und die Fertigstellung auf Spätherbst 2008 vorgesehen. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage einstimmig mit 17:0 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
23.4.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil ein.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007