Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
In dieser Antwort wurden leider einige Fragen nicht beantwortet. Es ist klar, dass sich auch der Kanton St.Gallen momentan an die geltenden Gesetze und Grenzwerte zu halten hat. Die Regierung erwähnt aber bereits, dass eine periodische Überprüfung der Grenzwerte nötig ist, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. In den derzeit geltenden Grenzwerten sind schon damals grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse nicht eingeflossen. Es wurde nur die thermische Beeinflussung massgeblich bewertet. Über 10'000 dokumentierte Fälle von Betroffenen im deutschsprachigen Raum zeugen von eindeutig zu hohen Grenzwerten. Bereits jeder zwanzigste Mensch in der Schweiz leidet gesundheitlich an der Einwirkung von elektromagnetischen Strahlen. Es ist dringend auf diese Differenz in der wissenschaftlichen Diskussion hinzuweisen. Auf allen politischen Ebenen sind die Verantwortlichen aufgerufen, ihren Einfluss geltend zu machen. Die Erfahrungen mit den heutigen Salzburger Grenzwerten von 0,6 Volt/m und neu 0,06 Volt/m zeigen auf, dass es technisch problemlos möglich wäre, den Grenzwert deutlich zu senken. Bevor das Fürstentum Lichtenstein dieses Gesuch stellte, untersuchte es, ob Qualität und flächendeckende Versorgung kabelloser Kommunikation auch unter diesem hunderfach tieferen Grenzwert gewährleistet sind: sie sind es, allein durch die Optimierung der Antennenstandorte und kontrollierbare Neueinstellung der Sendestärke bestehender Anlagen. Geringe Belastungen der Umwelt und der Menschen sind echte Standortvorteile. Mit der Absage zu dieser Anfrage und zum Vorschlag aus dem Fürstentum Liechtenstein wurde einmal mehr eine Chance verpasst. Wir wünschen uns eine mutigere Regierung zum Wohl der Bevölkerung.