Polizei Stadt

Nachtparkieren wird ab dem 1. November 2024 gebührenpflichtig

Bild eines Autos in der EBZ
Bild eines Autos in der EBZ

Aufgrund einer Teilrevision des Parkierreglements werden per 1. November 2024 die Parkgebühren in der Stadt St.Gallen angepasst und ausgeweitet. Das regelmässige Nachtparkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) wird gebührenpflichtig, die Gebührenpflicht von Parkplätzen in der Weissen Zone ausgeweitet und die Tarife werden angepasst. Auch Carparkplätze sind zukünftig gebührenpflichtig.

Bisher war das nächtliche Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) kostenlos. Ab dem 1. November 2024 wird in der Stadt St.Gallen das regelmässige Nachtparkieren in der EBZ gebührenpflichtig. Wer sein Fahrzeug mehr als einmal wöchentlich zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ abstellt, muss für CHF 30.00 eine Monatsbewilligung erwerben. Personen, welche bereits eine Bewilligung für die EBZ besitzen, bezahlen für die Nachtbewilligung CHF 10.00 pro Monat zusätzlich. Für kurzzeitiges Parkieren tagsüber ist weiterhin die blaue Parkscheibe gültig.

Bei Anwohnenden mit bestehender EBZ-Bewilligung wird die «Nachtparkierung» automatisch aufgeschaltet, da sie diese sowieso benötigen werden. Die Betroffenen werden vorgängig angeschrieben und über diese automatische Aufschaltung informiert. Sie können diese auch abbestellen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr als einmal pro Woche – inklusive Wochenende – zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ parkieren.

 

Anpassung der EBZ-Signale vor Ort

Aktuell werden die Stelen, welche eingangs der EBZ auf das Parkregime hinweisen, mit den entsprechenden Informationen angepasst. Erstmals werden die Stelen auch mit einem QR-Code versehen, welcher detaillierte Informationen zum Parkregime liefert.

 

Anpassung und Ausweitung der Gebührenpflicht in der Weissen Zone

Am 1. November 2024 werden ausserdem die Parkgebühren in der Weissen Zone angepasst. Der Tagestarif im Zentrum wird um CHF 0.50 pro Stunde erhöht und beträgt neu CHF 2.50 pro Stunde, der Nachttarif bleibt bei CHF 1.50 pro Stunde. Weiter wird ausserhalb des Zentrums ab dem 1. November 2024 ein Nacht- sowie Sonntagstarif von CHF 1.00 pro Stunde eingeführt, der Tagestarif bleibt bei CHF 1.50 pro Stunde. Zusätzlich wird die 24-Stunden-Gebührenpflicht auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.

 

Gebührenpflicht für Carparkplätze

Die Carparkplätze auf dem Spelteriniplatz und an der Museumstrasse waren bisher kostenlos. Neu wird es einen Tagestarif von CHF 5.00 pro Stunde sowie einen Nacht- und Sonntagstarif von CHF 3.00 pro Stunde geben.

Weitere Informationen finden Sie hier: Parkieren | stadt.sg.ch