Sichtbehinderung durch Ladung
Am Samstagnachmittag (10.02.2024) wurde ein Autofahrer angehalten, welcher mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs war. Diese ragte von der Rückbank bis zur Mitte der vorderen Seitenscheibe und behinderte dadurch die seitliche Sicht erheblich. Der Lenker wird verzeigt.
Am Samstagnachmittag gegen 14 Uhr hielt die Stadtpolizei St.Gallen einen Autofahrer an, welcher mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs war. Der Mann beabsichtigte diverses Mobiliar zu transportieren. Aufgrund der Länge der Ladung ragte diese von der Rückbank bis zur Mitte der vorderen Seitenscheibe des Fahrzeuges und erschwerte die seitliche Sicht erheblich. Der Lenker wird wegen der sichtbehindernden Ladung verzeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass mitgeführte Ladungen immer so geladen werden müssen, dass die Sicht, insbesondere auch die seitliche Sicht, nicht eingeschränkt wird. Weiter ist darauf zu achten, dass die Ladung genügend gesichert ist, damit diese nicht verrutschen und dadurch zu einer Gefahr führen kann.