Sichtbehinderung durch ungenügend gesicherte Ladung
Am Samstagvormittag (13.01.2023) wurde ein Autofahrer angehalten, welcher mit einer sichtbehindernden und ungenügend gesicherten Ladung unterwegs war. Die Ladung ragte von der Rückbank bis zur Frontscheibe und behinderte die seitliche Sicht. Der Lenker wird verzeigt.
Am Samstagvormittag gegen 10.45 Uhr hielt die Stadtpolizei St.Gallen einen Autofahrer an, welcher mit einer sichtbehindernden und ungenügend gesicherten Ladung unterwegs war. Der Mann beabsichtigte zwei Kartons zu transportieren. Aufgrund der Länge der Ladung ragte diese von der Rückbank bis zur Frontscheibe des Fahrzeuges und erschwerte die seitliche Sicht. Bei einem Bremsmanöver verrutschte die ungenügend gesicherte Ladung zudem und beschädigte den Innenspiegel. Der Lenker wird wegen der sichtbehindernden Ladung sowie der nicht genügenden Ladungssicherung verzeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass mitgeführte Ladungen immer so geladen werden müssen, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird. Weiter ist darauf zu achten, dass die Ladung genügend gesichert ist, damit diese nicht verrutschen und dadurch zu einer Gefahr führen kann.