Zwei Anzeigen wegen Sichtbehinderung durch Ladung
Am Samstag (08.07.2023) hielt die Stadtpolizei St.Gallen zwei Autofahrer zur Kontrolle an. Bei beiden war die Sicht auf die rechte Seitenscheibe sowie den Aussenspiegel durch Möbel eingeschränkt. Die Gegenstände mussten umgeladen werden. Die Fahrzeuglenker werden angezeigt.
Am Samstag kurz nach 18:30 Uhr hielt die Stadtpolizei St.Gallen an der Rosenbergstrasse einen Personenwagen zwecks Kontrolle an. Die Sicht auf die rechte Seitenscheibe sowie den Aussenspiegel war durch einen mitgeführten Sichtschutz für den Balkon eingeschränkt. Gleichentags kurz vor 22:30 Uhr wurde in gleicher Angelegenheit ein weiterer Autofahrer an der Feldlistrasse angehalten. Der Lenker hatte ein Holzmöbel mitgeführt, welches ebenfalls die Sicht auf die rechte Seitenscheibe stark einschränkte. Beide Fahrzeuglenker mussten die Gegenstände umladen und konnten die Fahrt anschliessend fortsetzen. Sie werden zur Anzeige gebracht.