Polizei Stadt

Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9 in Kraft

Symbolbild: Fahrzeug inder Erweiterten Blauen Zone (EBZ)
Symbolbild: Fahrzeug inder Erweiterten Blauen Zone (EBZ)

Die Signalisations- und Markierungsarbeiten für den neuen Sektor 12 und den angepassten Sektor 9 der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) sind abgeschlossen. Damit ist längeres Parkieren in diesen beiden EBZ-Sektoren ab sofort bewilligungspflichtig.

Wie bereits in einem Schreiben an Anwohnerinnen und Anwohner sowie in einer Medienmitteilung (Medienmitteilung vom 22. April 2022) angekündigt, treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. So wurden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen. Der bestehende EBZ-Sektor 9 wurde durch das Bruggwaldquartier erweitert. Zudem wurden der östliche Teil des Sektors 9 und das Wohngebiet Kesselhalden dem neuen EBZ-Sektor 12 zugeteilt. Die Signalisations- und Markierungsarbeiten sind abgeschlossen, womit längeres Parkieren ab sofort bewilligungspflichtig ist.

Parkieren in der EBZ

Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Tageskarten können zudem durch das Einscannen des QR-Codes auf dem Sektoren-Flyer gelöst werden.

Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen sind im Internet unter www.stadtsg.ch/ebz zu finden.