Kampagne zur Rücksichtnahme zwischen Velo- und Fussverkehr
In Begegnungszonen ist das Velofahren grundsätzlich erlaubt. Es gilt jedoch Tempo 20 und Vortritt für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Immer wieder kommt es gerade in der Altstadt dazu, dass Velofahrende zu schnell unterwegs sind und kaum Rücksicht auf die zu Fuss Gehenden nehmen. Mit der Kampagne «Rücksicht» möchte die Stadt St.Gallen ab April 2022 erneut auf diese Thematik aufmerksam machen und dafür sensibilisieren.
Im April 2022 startet zum zweiten Mal die Kampagne «Rücksicht» der Stadt St.Gallen. Die Stadtpolizei St.Gallen organisiert diese gemeinsam mit dem Tiefbauamt der Stadt St.Gallen. Velofahrende und zu Fuss Gehende sollen darauf aufmerksam gemacht werden, gerade in Begegnungszonen Rücksicht aufeinander zu nehmen. Die Aktion beinhaltet Bodenmarkierungen und präventive Präsenz der Stadtpolizei, wobei Velofahrende mittels Flyer und einem «Schoggi-Herzli» zur Rücksichtnahme aufgefordert werden. Die Bodenmarkierungen sind an insgesamt sechs Standorten in der Altstadt angebracht. Zusätzlich werden auch auf den Social-Media-Kanälen der Stadtpolizei St.Gallen Tipps und Regeln zum Umgang zwischen Velofahrenden und zu Fuss Gehenden geteilt. Diese lauten wie folgt:
- Mit dem Velo in den belebten Begegnungszonen im Schritttempo fahren.
- Als Velofahrerin und Velofahrer früh genug auf sich aufmerksam machen und mit Abstand an zu Fuss Gehenden vorbeifahren.
- Begegnungszonen mit hohem Aufkommen von zu Fuss Gehenden während der Rushhour mit dem Velo nach Möglichkeit umfahren.
Die Kampagne «Rücksicht» wird wie bereits im Vorjahr durch die Region Appenzell AR – St.Gallen – Bodensee im Rahmen von «Clevermobil» unterstützt.