Fahrunfähig Personen gefährdet
Am Freitagabend (04.02.2022) gefährdete ein Autofahrer mehrere Personen und verursachte Sachschaden. Der fahrunfähige Lenker kümmerte sich weder um die gefährdeten Personen, noch um den verursachten Sachschaden. Es wurde eine vorläufige Festnahme verfügt und ihm wurde sein Führerausweis abgenommen. Der Mann wird nach weiteren Abklärungen zur Anzeige gebracht.
Am Freitagabend um 21:45 Uhr beschädigte ein 29-jähriger Autofahrer in Abtwil eine Schrankenanlage und befuhr anschliessend die Geissbergstrasse in Richtung Zürcher Strasse. Dabei fuhr der 29-Jährige mittig auf der Fahrbahn und gefährdete zwei entgegenkommende Fahrzeuglenkerinnen und deren Mitfahrende. Beide Autofahrerinnen versuchten dem 29-Jährigen auszuweichen, trotzdem kam es zu einer Streifkollision sowie zum Touchieren eines Randsteines. Personen wurden dabei nicht verletzt. Der 29-jährige Autofahrer kümmerte sich weder um die gefährdeten Personen, noch um den verursachten Sachschaden und setzte seine Fahrt in Richtung Stadtzentrum fort.
Die Stadtpolizei konnte den Flüchtigen schliesslich an der Burgstrasse anhalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und die Staatsanwaltschaft verfügte eine Blut- und Urinprobe. Nach Rücksprache mit der Kantonspolizei St.Gallen blieb die Zuständigkeit bei der Stadtpolizei, obwohl die Beschädigung der Schrankenanlage auf Kantonsgebiet stattfand. Die Stadtpolizei verfügte sodann die vorläufige Festnahme des 29-Jährigen. Eine Einvernahme war aufgrund des Zustandes des Mannes nicht möglich, der Führerausweis wurde ihm abgenommen und das Fahrzeug sichergestellt. Abklärungen zu den konkreten Tatbeständen, unter anderem pflichtwidriges Verhalten, Fahren in fahrunfähigem Zustand oder auch Gefährdung des Lebens, laufen. Der 29-Jährige wird anschliessend zur Anzeige gebracht.