Umsetzung erweiterte Gebührenpflicht für Oberflächenparkplätze
Ab dem 1. Januar 2022 wird die Gebührenpflicht für die Oberflächenparkplätze in der Innenstadt ausgedehnt. Während der Einführungsphase müssen alle Parkuhren auf die neuen Tarife umgestellt werden. Beim Parkieren sind deshalb die Hinweise auf den jeweiligen Parkuhren zu beachten.
Die Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum sind ab dem 1. Januar 2022 täglich während 24 Stunden gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht gilt auch an den Sonn- und allgemeinen Feiertagen. Das hat die Stadt St.Gallen Ende November in einer Mitteilung kommuniziert. Während einer Einführungsphase müssen zuerst alle Parkuhren auf die neuen Tarife umgestellt werden. Dies dauert wenige Tage. Es kann deshalb sein, dass die neuen Regelungen nicht gleich ab dem ersten Tag auf allen betroffenen Parkplätzen gelten. Beim Parkieren sind deshalb bezüglich der Parkgebühren und der Höchstparkzeit die Angaben auf der jeweiligen Parkuhr zu beachten.
Kulanzphase zur Einführung
Die Stadtpolizei St.Gallen wird während der Einführungsphase kulant bei allfälligen Verstössen gegen die erweiterte Gebührenpflicht vorgehen. Dabei wird sie in einer Anfangsphase Flyer verteilen, um auf die neuen Regelungen aufmerksam zu machen.