Weiterhin Kulanz bei Aussengastronomieflächen
Der Stadtrat hat im Sommer 2020 im Zuge der Corona-Pandemie Erleichterungen für Aussengastronomien beschlossen. Angesichts der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen wurden die Massnahmen im November 2020 bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Da die Aussengastronomien weiterhin stark von der Pandemie betroffen sind, hat der Stadtrat entschieden, die Erleichterungen erneut zu verlängern – bis am 31. März 2022.
Angesichts der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen für Restaurationsbetriebe hat der Stadtrat entschieden, die Weiterführung der derzeitigen Erleichterungen zur Erweiterung der Aussenrestaurationsflächen bis am 31. März 2022 zu verlängern. Den Gastronominnen und Gastronomen in der Stadt St.Gallen ist es somit weiterhin erlaubt, den unmittelbar an den Betrieb angrenzenden öffentlichen Grund zwecks Erweiterung der Aussenrestaurationsfläche zu nutzen. Die Vorgabe, wonach temporäre mobile Bauten während jährlich maximal drei Monaten ohne Baubewilligungsverfahren aufgestellt werden können, wird für das Jahr 2022 wieder geltend gemacht. Demnach müssen die Bauten und Anlagen spätestens per 31. März 2022 entfernt werden. Anders als in der Wintersaison 2020/21 ist die Bewirtung in Innenräumen nun wieder möglich, weshalb der Stadtrat dieses Mal auf eine Erleichterung in Bezug auf eine Beheizung der Aussengastronomien verzichtet.