Erneuter Gebührenerlass für Gastronomie, Läden und Taxi-Unternehmen
Die Stadt St.Gallen erlässt erneut diverse städtische Gebühren für Betriebe, welche durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in ihrer Betriebsausführung eingeschränkt waren. Der Gebührenerlass beträgt rund 200'000 Franken und kommt der Gastronomie, Ladengeschäften und Taxi-Unternehmen zugute.
Um gegen den Anstieg der Corona-Fallzahlen vorzugehen, beschloss der Bundesrat Ende 2020 einen Shutdown, welcher diverse Wirtschaftszweige stark einschränkte. So galt vom 22. Dezember 2020 bis zum 19. April 2021 ein grundsätzliches Betriebsverbot für Gastwirtschafsgewerbe. Die darauffolgende Öffnung der Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben war unter anderem wegen der Wetterlage im Frühjahr 2021 nicht rentabel umsetzbar. Deshalb erlässt die Stadt St.Gallen für Gastronomiebetriebe und Tanzlokale die Patentgebühren, die Nutzungsgebühren für Aussengastronomien sowie die Bewilligungsgebühren für die Verkürzung der Schliessungszeiten für den Zeitraum von Oktober 2020 bis Juni 2021. Ebenfalls stark vom Shutdown betroffen waren Ladengeschäfte, welche keine Waren des täglichen Gebrauchs anbieten. Sie mussten vom 18. Januar 2021 bis Ende Februar 2021 schliessen. Für diesen Zeitraum werden die Bewilligungsgebühren für die Warenauslage und für das Aufstellen von Reklametafeln erlassen. Taxi-Unternehmen waren zwar nicht durch ein Betriebsverbot betroffen, erlitten aber wesentliche Umsatzeinbrüche, da das gesellschaftliche Leben im Shutdown auf ein Minimum reduziert wurde. Deshalb werden die Gebühren für die Standplätze von A-Taxis in der Stadt St.Gallen für die erste Jahreshälfte 2021 erlassen.
Niederschwellige Unterstützung
Insgesamt werden Gebühren von rund 200'000 Franken erlassen. Mit diesem erneuten Gebührenerlass will die Stadt St.Gallen im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung bieten. Betroffene Betriebe und Unternehmen werden von der Stadtpolizei St.Gallen über die Art der Verrechnung respektive über die Rückvergütung informiert.