Polizei Stadt

Stadtrat verzichtet vorläufig auf Fahrverbot für Fahrräder

Kampagne Rücksicht in der Multergasse
Kampagne Rücksicht in der Multergasse

Am 18. März 2021 wurde die Petition «Multer- und Spisergasse: Fahrverbot für Fahrräder» eingereicht. Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern darin ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Fahrräder in der Multer- und Spisergasse. Der Stadtrat verzichtet gemäss seiner Antwort jedoch vorerst auf ein solches Verbot und möchte die Wirkung der kürzlich gestarteten Kampagne «Rücksicht», welche Velofahrende zur Rücksichtnahme auf zu Fuss Gehende auffordert, abwarten.

Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern in ihrer, am 18. März 2021, eingereichten Petition ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Fahrräder und E-Trottinette zwischen 9 und 18 Uhr in der Multer- und Spisergasse. Das allgemeine Fahrverbot während Sperrzeiten in den genannten Gassen wurde im Rahmen der Einführung der Begegnungszone in der Mittleren Altstadt vor gut vier Jahren aufgehoben. In Begegnungszonen, zu denen auch die Multer- und Spisergasse zählen, ist das Radfahren und die Nutzung von E-Trottinette grundsätzlich erlaubt. Es gilt Tempo 20 und Vortritt für die zu Fuss Gehenden. Deshalb ist speziell in Begegnungszonen Rücksicht und Respekt gefordert.

Die Stadt St.Gallen hat daher bereits im April 2021 die Sensibilisierungskampagne «Rücksicht» lanciert. Die Wirkung der Kampagnen-Massnahmen wird beobachtet, da man sich eine positive Entwicklung davon erhofft. Aus diesem Grund beschliesst der Stadtrat vorerst kein zeitlich beschränktes Fahrverbot für Fahrradfahrende und E-Trottinette-Nutzende in der Multer- und Spisergasse.

Sensibilisierungskampagne «Rücksicht»
Die im April 2021 gestartete Sensibilisierungskampagne «Rücksicht» möchte Velofahrende und E-Trottinette-Nutzende für Rücksicht auf zu Fuss Gehende sensibilisieren. Die Aktion beinhaltet Bodenmarkierungen sowie präventive Präsenz der Stadtpolizei St.Gallen, wobei Radfahrende in kurzen Gesprächen und mittels Flyern auf Rücksichtnahme gegenüber zu Fuss gehenden sensibilisiert werden. Zusätzlich teilt die Stadtpolizei auf ihren Social-Media-Kanälen Tipps und Regeln für Radfahrende und E-Trottinette-Nutzende im Umgang mit zu Fuss Gehenden.