Zwei Personen in Gewahrsam genommen
In der Nacht auf Samstag (01.05.2021) musste die Stadtpolizei St.Gallen gleich zwei Personen, einen Mann und eine Frau, in polizeilichen Gewahrsam nehmen. In beiden Fällen wurde die Polizei gerufen, weil Personen belästigt oder sogar mit einem Messer bedroht wurden. Dem renitenten Mann musste vor Ort mit einem Taser-Einsatz gedroht werden, bis er schliesslich in Handfesseln abgeführt werden konnte. Verletzt wurde niemand.
Am Freitagabend, kurz nach 22:15 Uhr, wurde der Stadtpolizei eine Person gemeldet, welche gemäss Betreiber einer Bar dessen Lokal ohne Maske betrat, sich an einen Tisch setzte und das Lokal nicht mehr verlassen wollte. Gegenüber der eingetroffen Polizei verweigerte die 29-Jährige die Herausgabe eines Ausweises und versuchte einen Polizisten zu schlagen. Sie wurde mit auf den Polizeiposten genommen, wo ein Atemalkoholtest 1.21 mg/l ergab. Nachdem die Hafterstehungsfähigkeit durch eine Amtsärztin bestätigt wurde, musste die 29-jährige Frau wegen Eigen- und Fremdgefährdung in polizeilichen Gewahrsam. Die nicht in der Stadt St.Gallen wohnhafte Frau wurde zudem für 30 Tage weggewiesen und ihr wurde eine Ordnungsbusse wegen mutwilliger Belästigung und dem Nichttragen der Hygienemaske ausgestellt.
Zum zweiten polizeilichen Gewahrsam kam es wenig später, kurz vor 23 Uhr, als der Stadtpolizei ein renitenter Gast im Aussenbereich einer Bar gemeldet wurde. Dieser würde andere Personen mit einem Messer bedrohen. Vor Ort stiessen die Einsatzkräfte auf einen 32-jährigen Mann, welcher sich sehr aggressiv verhielt, mit Gewalt drohte und darauf aufmerksam machte, dass er ein Messer mitführen würde. Die Einsatzkräfte drohten daraufhin mit dem Einsatz des Tasers, worauf der Mann in Handfesseln gelegt und widerstandleistend abgeführt werden konnte. Bei dem 32-Jährigen wurden Kleinmengen von Betäubungsmitteln sowie ein Messer sichergestellt. Eine Atemalkoholprobe konnte aufgrund des unkooperativen Verhaltens nicht durchgeführt werden. Er wurde ebenfalls einer Amtsärztin vorgeführt, welche die Hafterstehungsfähigkeit bestätigte. Der Mann wurde wegen Fremd- und Eigengefährdung in polizeilichen Gewahrsam genommen. Die bedrohten Personen wurden durch die Kollegen der Kantonspolizei St.Gallen auf ihre rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen.