Kein Alkohol auf dem E-Trottinett
In den letzten Wochen stellte die Stadtpolizei St.Gallen vermehrt fest, dass Personen mit dem E-Trottinett unter Alkoholeinfluss unterwegs waren. Die Betroffenen wurden angezeigt. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass auch für E-Trottinette eine Alkohol-Obergrenze gilt.
In den letzten zwei Wochen hielt die Stadtpolizei St.Gallen gleich vier Personen an, welche unter Alkoholeinwirkung mit dem E-Trottinett unterwegs waren. In einem Fall kam es zu einem Selbstunfall, die anderen Personen fielen aufgrund ihrer Fahrweise auf. Die Atemalkoholmessungen ergaben Werte zwischen 0.41 mg/l und 0.87 mg/l. Alle Personen wurden angezeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass auch auf dem E-Trottinett die Alkohol-Obergrenze gilt. Diese liegt – wie beim motorisierten Verkehr – auch für E-Trottinette, Fahrräder und E-Bikes bei 0.24 mg/l. Ab 0.25 mg/l gelten Personen als fahrunfähig und werden angezeigt.