Mitteilung Stadt

Stadtrat verabschiedet Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Inklusionshinweis im Parkhaus Central
Inklusionshinweis im Parkhaus Central

Der Stadtrat hat den «Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in der Stadt St.Gallen 2026–2030» verabschiedet. Der Aktionsplan definiert Handlungsempfehlungen in den Bereichen Anstellung, Zugänglichkeit sowie Sensibilisierung und bildet die Grundlage für die weitere Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Stadt St.Gallen.

Seit dem Erscheinen des Berichts «Behindert, Ungehindert» im Jahr 2011, der seither die Grundlage für die städtische Behinderten-/Inklusionspolitik darstellt, wurde unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Daher entschied sich der Stadtrat gegen eine reine Überarbeitung des Berichts und beauftragte die Ostschweizer Fachhochschule OST, zu analysieren, wie weit die UN-BRK in der Stadt St.Gallen bereits umgesetzt ist. Für die Analyse wurden die städtischen Dienststellen sowie Betroffene und Fachorganisationen einbezogen. Darauf aufbauend wurde der Aktionsplan 2026- 2030 entwickelt.

Der Aktionsplan 2026-2030 fokussiert auf drei Themen mit primärem Handlungsbedarf:

  • Anstellung von Menschen mit Behinderung
  • Kommunikation und Zugänglichkeit
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung.

Die Stadt St.Gallen wird den Aktionsplan in den Jahren 2026-2030 umsetzen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird zunächst in einem dienststellenübergreifenden Umsetzungskonzept konkretisiert. Entsprechend Art. 3 und 4 UN-BRK werden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen angemessen in den Erarbeitungsprozess einbezogen.