Leichter Anstieg der Strompreise ab 1. Januar 2027 für Haushalte

Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) passen den Gebührentarif der Elektrizitätsversorgung per 1. Januar 2027 an. Der Energiepreis bleibt für die meisten Haushalte unverändert, da die sgsw eine bestehende Unterdeckung abbauen. Die Netzpreise steigen dagegen, unter anderem wegen des Smart-Meter-Rollouts und eines rückläufigen Netzabsatzes.
Der Strompreis in der Grundversorgung setzt sich aus vier Komponenten zusammen: Beim Energiepreis, dem Netznutzungstarif sowie den Abgaben an Bund und Gemeinwesen ergeben sich für das Jahr 2027 Anpassungen. Der Netzzuschlag bleibt unverändert.
Vereinheitlichung der Tarife
Bisher galten innerhalb der Grundversorgung unterschiedliche, nach Bezugsmenge abgestufte Energiepreise. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) verlangt, dass solche Preisunterschiede durch sachliche Gründe wie Kosten- oder Bezugsunterschiede gerechtfertigt sind. Da die ElCom die Kalkulationsregeln verändert hat, sind die sachlichen Gründe nicht mehr gegeben. Deshalb heben die sgsw die bisherigen Mengenstufen auf. Ab dem Jahr 2027 gilt für alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung ein einheitlicher Energiepreis, unabhängig von der bezogenen Strommenge.
Gleichzeitig verkleinert sich die Preisdifferenz zwischen Hoch- und Niedertarif. Durch den starken Ausbau der Photovoltaik wird tagsüber mehr Strom produziert, wodurch sich die Preisunterschiede zwischen Tag- und Nachtstrom an den Märkten verringert haben.
Für die Mehrheit der Haushaltskundschaft (ElCom-Kategorien H1, H2 und H4) ändert sich der Energiepreis nicht. Haushalte mit einem höheren Anteil an Niedertarifbezug (Kategorie H3) zahlen rund CHF 20 pro Jahr mehr. Deutlicher spürbar ist der Wegfall der Mengenstufen für Kundinnen und Kunden, die bisher wegen ihres höheren Jahresverbrauchs von tieferen Preisen profitiert haben: Bei der Gewerbekundschaft mit einem Jahresverbrauch von 50 bis 100 MWh kann die Mehrbelastung zwischen 12 und 23 Prozent betragen.
Abbau der Unterdeckung
Die im Vergleich zum Vorjahr günstigeren Einkaufskonditionen bei der Energie führen im Jahr 2027 zwar zu einem tieferen Beschaffungsaufwand. Da die sgsw jedoch noch eine Unterdeckung abzubauen haben, führt dies noch nicht zu tieferen Energiepreisen. Auch hier hat die ElCom die Handhabung präzisiert. Eine Unterdeckung entsteht, wenn die erzielten Erlöse unter den anrechenbaren Kosten liegen; gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) muss eine solche Differenz innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Für das Jahr 2027 sind dafür CHF 7,2 Mio. eingerechnet.
Erhöhung der Netznutzung
Der Netznutzungstarif deckt die Kosten für das Verteilnetz, das vorgelagerte Netz sowie die allgemeinen Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid sowie die Zuschläge für die Stromreserve und für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Bei der Niederspannung, an der alle Haushalte angeschlossen sind, steigt der durchschnittliche Netztarif von 14,106 auf 15,833 Rp./kWh. Bei der Mittelspannung sinkt er leicht von 4,586 auf 4,565 Rp./kWh. Mittelspannungskunden verfügen über eigene Transformatorenstationen und sind für die Niederspannungsverteilung selbst zuständig.
Für den Anstieg bei der Niederspannung sind mehrere Faktoren verantwortlich:
- Höhere Kosten für das Mess- und Informationswesen: Der gesetzlich vorgeschriebene Smart-Meter-Rollout verursacht Mehrkosten von CHF 1,35 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Bis zum Jahresende 2027 wird der Rollout abgeschlossen sein. Diese Mehrkosten spiegeln sich in den Messtarifen: Der Grundpreis für die gängigste Messvariante (Direktmessung Niederspannung) erhöht sich von CHF 8.60 auf CHF 10.90 pro Messpunkt und Monat (exkl. MWST).
- Rückläufiger Netzabsatz: Durch die Zunahme an lokaler Stromproduktion, Batteriespeichern und Stromgemeinschaften ist der Netzabsatz gesunken, was zu Mindereinnahmen von rund CHF 1,7 Mio. führt.
Dem gegenüber stehen sinkende Vorliegernetzkosten der AXPO sowie ein tieferer Zinssatz (WACC), die den Anstieg dämpfen.
Neben diesen Netzkosten verändern sich innerhalb der Netznutzung auch zwei bundesrechtliche Zuschläge. Der Zuschlag für die Stromreserve des Bundes sinkt von 0,41 auf 0,17 Rp./kWh. Der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz steigt dagegen von 0,05 auf 0,19 Rp./kWh; er dient unter anderem der Finanzierung von Netzverstärkungen.
Auswirkungen auf die Kundschaft
Am Beispiel dreier gängiger Haushaltsprofile zeigt sich die Grössenordnung:
- Ein 2-Zimmer-Haushalt (1'600 kWh/Jahr, ElCom-Kategorie H1) zahlt 2027 rund CHF 33 pro Jahr mehr (+5,7 %).
- Ein 4-Zimmer-Haushalt (2'500 kWh/Jahr, ElCom-Kategorie H2) zahlt 2027 rund CHF 37 pro Jahr mehr (+4,5 %).
- Ein 5-Zimmer-Haushalt (4'500 kWh/Jahr, Kategorie H4) zahlt rund CHF 44 pro Jahr mehr (+3,2 %).
Für die Gewerbekundschaft mit höherem Verbrauch (Kategorien C3 bis C7) fällt die Erhöhung mit rund 7,8 bis 11,8 Prozent deutlicher aus. Dabei hat das Kundschaftssegment mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh die Möglichkeit, in die Marktversorgung zu wechseln.
Die Vergütungsansätze für eingespeisten Solarstrom bleiben im Jahr 2027 unverändert.