Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden nicht mehr mit A-Post, sondern mit B-Post vorfrankiert. Damit ändert sich das Datum der spätestmöglichen brieflichen Stimmabgabe. Das Couvert muss künftig bis am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Dabei ist es wichtig, die Leerungszeiten des Post-Briefkastens zu beachten. Wird das Couvert später eingeworfen, ist die fristgerechte Zustellung nicht mehr garantiert. Wie gewohnt können die Abstimmungsunterlagen bis am Abstimmungssonntag um 12 Uhr in den Rathausbriefkasten geworfen werden. Das Abstimmungslokal mit Urne ist am Sonntag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.