Stadtrat stärkt Prävention gegen Extremismus

Der Stadtrat hat den Postulatsbericht «Extremismus in der Stadt St.Gallen» verabschiedet. Dieser basiert auf einer von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) erarbeiteten Studie. Aus den Ergebnissen der Studie hat die ZHAW verschiedene konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, auf deren Grundlage der Stadtrat gezielte Anpassungen in der Präventionsarbeit gegen Extremismus beschlossen hat.
Mit dem vom Stadtparlament als erheblich erklärten Postulat «Extremismus in der Stadt St.Gallen» wurde der Stadtrat aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, der festhält, wo und wie Radikalisierung und Extremismus in der Stadt St.Gallen stattfinden, wo die Ursachen solcher Tendenzen liegen und wie auf solche rasch reagiert sowie auch dafür sensibilisiert werden kann. Für die Beantwortung dieses Postulats hat die Stadt St.Gallen zusammen mit der Stadt Zürich, die ähnliche Postulate zu beantworten hat, bei der ZHAW eine Extremismusstudie in Auftrag gegeben. Hierfür wurden in beiden Städten extremistische Vorfälle analysiert sowie die Interventionen der Behörden untersucht, und daraufhin Empfehlungen abgeleitet, um präventive Handlungsmöglichkeiten gegen gewaltbereiten Extremismus aufzuzeigen. Im Weiteren ordnete die Studie die Vorfälle in die aktuellen Entwicklungen und Extremismustrends ein, klärte Fragen zu Radikalisierungsprozessen wie auch extremistischen Organisationen und gab Einblicke in deren Kommunikation mittels einer Social-Media-Analyse.
Ergebnisse der Studie
In der Studie wird dargelegt, dass Extremismus vielfältige Formen annimmt und sich zunehmend durch medienwirksame Aktionen sowie digitale Vernetzungen auszeichnet. Insbesondere der Einfluss sozialer Medien als Radikalisierungstreiber wird hervorgehoben. Dabei zeigt sich, dass die Themenfelder häufig stellvertretend für grössere gesellschaftliche Debatten über Minderheitenrechte, Diskriminierung und geopolitische Konflikte fungieren und damit Polarisierungen begünstigen. Die Studie verdeutlicht weiter, dass die Radikalisierungsprozesse komplex und vielfach global beeinflusst sind, weshalb eine ausschliesslich lokal ausgerichtete Prävention begrenzt wirksam ist. Dennoch wird die Bedeutung einer gut koordinierten und kompetenten Zusammenarbeit der Behörden und Fachstellen auf städtischer Ebene unterstrichen.
In Bezug auf die Stadt St.Gallen kommt die Studie zum Schluss, dass es kaum Hinweise auf Radikalisierung von Minderjährigen gibt. Bei der Analyse der extremistischen Vorfälle hat sich herausgestellt, dass jene aus der Stadt Zürich im Vergleich zur Stadt St.Gallen schwerwiegendere Formen gewalttätigen Extremismus’ zeigen, was für grössere Städte in der Schweiz im Vergleich zu kleineren typisch sei. Die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Stadt St.Gallen werden grundsätzlich als ausreichend bewertet.
Anpassungen in der Präventionsarbeit
Auch wenn für die Stadt St.Gallen aktuell keine ausgeprägten Radikalisierungstendenzen und Extremismusentwicklungen festgestellt werden konnten, erachtet der Stadtrat die Studie als wertvolle Grundlage für eine gezielte Weiterentwicklung der präventiven Anstrengungen, um problematische Tendenzen im Vorfeld noch besser erkennen und verstehen sowie angemessen darauf reagieren zu können. Entsprechend hat der Stadtrat beschlossen, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure
– insbesondere der Polizei, der Schule, der Jugendarbeit und der Sozialen Dienste – zu stärken und ein interdisziplinäres Gremium zur Förderung des Austauschs und Entwicklung gemeinsamer Präventionsstrategien zu schaffen. Zudem soll mit gezielten Weiterbildungen und Schulungen ein einheitliches Problembewusstsein bezüglich aktueller Extremismusphänomene entwickelt werden. Schliesslich sollen die Schulen und Jugendarbeit stärker darin unterstützt werden, Polarisierung zu thematisieren und Kinder sowie Jugendliche für Radikalisierungstendenzen zu sensibilisieren.
Weitere Informationen / Download
Die Studie steht per Download hier neues Fenster («Dokumente») zur Verfügung, der Postulatsbericht ab Freitag, 5. Juni 2025, 12.00 Uhr, in den Unterlagen für die Parlamentssitzung vom 23. September 2025 neues Fenster.