Leichter Anstieg der Strompreise ab 1. Januar 2026

Trotz günstigerer Beschaffungskosten steigen die Strompreise ab nächstem Jahr leicht an. Grund dafür sind Mehrkosten für Ausgleichsenergie, Effizienzmassnahmen und Netznutzung sowie eine bestehende Unterdeckung.
Der Strompreis in der Grundversorgung besteht aus den drei Komponenten Energietarif, Netznutzungstarif sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben an Bund und Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif deckt die Kosten für das Verteilnetz und die allgemeinen Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Hinzu kommt die vom Bund bereitgestellte Winterstromreserve.
Beim Energietarif führen Mehrkosten für die Ausgleichsenergie, für die Umsetzung der Energieeffizienzmassnahmen nach Vorgaben des Bundes sowie eine Unterdeckung aus früheren Jahren dazu, dass diese trotz günstigerer Beschaffungskosten bei der Aktionärs- und Terminmarktenergie nicht gesenkt werden können. Deshalb bleibt der Energietarif unverändert.
Netzseitig sind die Kosten insbesondere wegen der gesetzlich vorgegebenen Installation von Smart Metern gestiegen.
Weiter schreibt der Gesetzgeber den separaten Ausweis der Messkosten vor. Diese müssen als monatliche Gebühr pro Messpunkt verrechnet werden. Als weitere Änderung wird der Grundpreis für Einfachtarif und Doppeltarif künftig gleich viel kosten.
Für einen durchschnittlichen Haushalt haben diese Änderungen jährliche Mehrkosten von zwischen CHF 50 und CHF 75 zur Folge.