Mitteilung Stadt

Neues Personenbeförderungsreglement tritt per 1. Juli 2025 in Kraft

Taxis
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Die Stadt St.Gallen modernisiert die Regeln für Taxis und App-basierte Fahrdienste: Ab Dienstag, 1. Juli 2025, tritt das neue Personenbeförderungsreglement in Kraft. Es ersetzt das bisherige Taxireglement von 1994 und bringt mehr Klarheit, Fairness und Nachhaltigkeit in das Taxi- und Fahrdienstangebot in der Stadt St.Gallen.

Die Stadt St.Gallen modernisiert die Regeln für den Personentransport: Am Dienstag, 1. Juli 2025, tritt das neue städtische Personenbeförderungsreglement inklusive Vollzugsreglement und Gebührentarif in Kraft. Es ersetzt das bisherige Taxireglement aus dem Jahr 1994 sowie das entsprechende Vollzugsreglement von 1995.

Das revidierte Reglement trägt den heutigen Kundenbedürfnissen Rechnung und vereint Wettbewerbs- sowie Technologieneutralität mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Regulierungsdichte wird reduziert, die Wirtschaftsfreiheit gestärkt und das bisherige Bewilligungssystem durch eine einheitliche, klare Lösung ersetzt. Neu werden auch App-basierte Fahrdienste im Reglement berücksichtigt. Die Zahl der Standplatzbewilligungen bleibt begrenzt und wird rechtlich konform vergeben.

Taxis mit und ohne Standplatzbewilligung

Das neue Reglement berücksichtigt das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot sowie die Gleichbehandlung von Mitbewerbenden, unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Formen der Personenbeförderung – Taxis mit und ohne Standplatzbewilligung sowie App-basierte Fahrdienste. Für beide Kategorien gelten grundsätzlich die gleichen Bewilligungspflichten. App-basierte Dienste benötigen keinen Taxameter, da der Fahrpreis bereits über die App verbindlich festgelegt wird.

Begrenzung der Standplatzbewilligungen

Bereits seit 2011 ist die Zahl der Standplatzbewilligungen in St.Gallen aus Kapazitätsgründen auf 145 Fahrzeuge limitiert – eine Ausweitung, insbesondere im innerstädtischen Bereich, ist nicht möglich. Eine solche Begrenzung bleibt bestehen. Hingegen verzichtet der Stadtrat auf eine Beschränkung der Anzahl Standplatzbewilligungen pro Taxigesellschaft. Für Grossveranstaltungen sind zusätzlich zwanzig Event-Standplatzbewilligungen vorgesehen, um temporär ein erhöhtes Fahrangebot sicherzustellen.

Zudem werden die Standplatzbewilligungen neu auf maximal sechs Jahre befristet. Ihre Vergabe erfolgt im Rahmen eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens – entsprechend den Vorgaben der Bundesgerichtsbarkeit und des Binnenmarktgesetzes.

Energieeffiziente Fahrzeuge vorgeschrieben

Künftig erhalten nur noch Fahrzeuge mit mindestens der Energieeffizienzklasse B eine städtische Fahrzeugbewilligung. Damit soll ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion der CO₂-Emissionen geleistet werden. Für bestehende Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Bei der ersten Ausschreibung sind Fahrzeuge bis Energieeffizienzklasse E ausnahmsweise noch zugelassen.