Stadtrat nach FAG-Abstimmung: Solidarität hat nicht gespielt

Die kantonale Stimmbevölkerung hat den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) entgegen der Empfehlung von Regierung und einer Mehrheit des Kantonsrats deutlich abgelehnt. Die temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen um CHF 3.7 Mio. ist damit vom Tisch. Der Stadtrat fühlt sich im Stich gelassen und sieht sich mit Blick auf die erheblichen Zusatz- und Zentrumslasten vor eine Herkulesaufgabe gestellt. Dieser Entscheid gefährdet nicht nur die Attraktivität der Stadt, sondern auch des Kantons, weil die Hauptstadt mit Blick auf die sinkende Steuerkraft ihre wichtigen Funktionen nicht mehr gleich gut erfüllen kann. Der Stadtrat wird im Rahmen des aufgegleisten Entlastungsprogramms «Alliance» verschiedene Massnahmen prüfen, die insbesondere auch überregionale Angebote betreffen. Überdies schlägt er mit Blick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 weitere Entlastungsmassnahmen namentlich der Zentren vor.
Der Stadtrat nimmt das Abstimmungsergebnis zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit grosser Besorgnis entgegen. 58 Prozent der kantonalen Stimmberechtigten haben die Vorlage entgegen der Empfehlung von Regierung und einer Mehrheit des Kantonsrats abgelehnt. Die Mehrheit der Stimmberechtigten bringt damit zum Ausdruck, dass sie keine Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen um CHF 3.7 Mio. während der nächsten vier Jahre wünschen. Der Kompromiss, der im Kantonsrat erarbeitet wurde, wird somit nicht gewürdigt.
Netto-Zentrumslasten von CHF 28 Mio.
Die Dienstleistungen der Stadt zugunsten der Allgemeinheit namentlich in den Bereichen Strasseninfrastruktur, Sicherheit sowie bei Sport- und Kulturangeboten (Zentrumslasten) wurden somit ebenfalls nicht anerkannt. Dies obwohl eine Studie Netto-Zentrumslasten von gegenwärtig CHF 28 Mio. ermittelt hatte. Aktuell abgegolten werden vom Kanton im Rahmen des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen CHF 17.1 Mio. Es bleibt somit auch während der nächsten vier Jahre ein Selbstbehalt von rund 40 Prozent, für welche die städtischen Steuerzahlenden allein aufkommen müssen.
Die Stadt St.Gallen hat unter anderem auch wegen dieser hohen Zentrums- und Zusatzlasten bereits heute den fünfthöchsten Steuerfuss unter allen 75 Gemeinden. Mit Blick auf die sinkende Steuerkraft droht die Hauptstadt an Attraktivität einzubüssen. Die Gefahr, dass weitere Sparpakete des Kantons und allenfalls auch des Bundes wieder vor allem die grösseren Städte belasten werden, ist gross. Der Leidensdruck bei den städtischen Steuerzahlenden wird zunehmen, entsprechend haben sie der Vorlage mit 81.3 Prozent deutlich zugestimmt.
Prüfaufträge werden weiterverfolgt
Trotz dieser Mehrbelastung wird der Stadtrat auch in Zukunft alles daransetzen, dass die Hauptstadt St.Gallen ihre Rolle als wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Zentrum der Ostschweiz gebührend und würdig wahrnehmen kann. Die an die nun abgelehnte höhere Abgeltung geknüpften Prüfaufträge zur Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie zu den Synergie-Nutzungen zwischen Stadt- und Kantonspolizei werden weiterverfolgt. Im Rahmen des bereits aufgegleisten Entlastungsprogramms «Alliance», das bei gleichbleibendem Steuerfuss per 2029 einen ausgeglichenen Haushalt vorsieht, werden auch Massnahmen zu prüfen sein, die höhere Beteiligungen an städtischen Dienstleistungen nach sich ziehen.
Entlastungen bei öV und «Sozio» dringend
Der Stadtrat ist enttäuscht, dass die Solidarität im Kanton am heutigen Abstimmungssonntag nicht gespielt hat. Sonderlasten können nur gemeinsam getragen werden, diesem Zweck dient der Finanzausgleich. Entsprechend wird sich der Stadtrat mit Blick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 zum FAG gemeinsam mit den grösseren Gemeinden im Kanton mit Zentrumswirkung aktiv in die Diskussion einbringen. Entlastungen werden insbesondere beim Kostenverteilschlüssel des öffentlichen Verkehrs und beim soziodemografischen Lastenausgleich gefordert, welche Gemeinden mit höherer Bevölkerungszahl und guter öV-Anbindung ungleich härter treffen.