Mitteilung Stadt

Nachträge VIII und IX zur Gemeindeordnung angenommen

Rathaus St.Gallen
Rathaus St.Gallen

Am Sonntag, 18. Mai 2025, stimmten die Stimmberechtigten einer Aktualisierung von Bestimmungen zum Finanzrecht und für Neuerungen des kantonalen Gemeindegesetzes hinsichtlich Zuständigkeiten des Stadtrates in die Gemeindeordnung. Die Vorlage zum Nachtrag VIII wurde mit 76.3 Prozent der Stimmen angenommen, diejenige zum Nachtrag IX mit 81.3 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 34.9 Prozent. Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für die Unterstützung und das Vertrauen.

Im Nachtrag VIII zur Gemeindeordnung stimmte die Stimmbevölkerung für die Erhöhung der Finanzkompetenzen von Stadtrat und Stadtparlament.

Die Grenzen für das fakultative Referendum und für Mehrausgaben gelten neu wie folgt:

  • einmalige Ausgaben: neu falls über 1,5 Millionen Franken anstatt wie bisher falls über 750’000 Franken
  • wiederkehrende Ausgaben: neu falls über 150’000 Franken anstatt wie bisher falls über 75’000 Franken

Für unvorhersehbare neue Ausgaben gelten neu folgende Grenzen:

  • einmalige Ausgaben: neu bis 300’000 Franken anstatt wie bisher bis 150’000 Franken
  • wiederkehrende Ausgaben: neu bis 50’000 Franken anstatt wie bisher bis 15’000 Franken

Gleichzeitig gilt zur Begrenzung ein Gesamtbetrag für unvorhersehbare Ausgaben pro Jahr:

  • einmalige Ausgaben: insgesamt bis 2,5 Millionen Franken
  • wiederkehrende Ausgaben: insgesamt bis 500’000 Franken

Für den Kauf und Verkauf von Grundstücken gilt künftig:

  • beim Kauf bis zu einem Wert von 10 Millionen Franken entscheidet der Stadtrat selbst. Die Liegenschaften- und Baukommission muss nicht mehr zustimmen.
  • beim Verkauf oder bei der Erteilung entgeltlicher Baurechte entscheidet der Stadtrat bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Franken selbst.
  • Über 1,5 Millionen Franken bis zu 5 Millionen Franken muss die Liegenschaften- und Baukommission zustimmen. Bei höheren Grundstückswerten entscheiden wie bisher das Stadtparlament oder sogar die Bürgerschaft.

In der zweiten Vorlage (Nachtrag IX) stimmte das Stimmvolk für Übernahmen aus dem kantonalen Recht in die Gemeindeordnung. Dabei wurden die bisher in Art. 1 des Geschäftsreglements des Stadtrats (SRS 173.1) aufgezählten Aufgaben in die Gemeindeordnung übernommen. Darüber hinaus wurde weiteren kleineren formalen Anpassungen zugestimmt, u.a. der Nachführung von in der Zwischenzeit geänderten Begriffen: zum Beispiel «Kantonsstrasse» statt «Staatsstrasse». Neu ist zudem ein Co-Präsidium bei den Fraktionen im Stadtparlament ausdrücklich möglich.

Der Stadtrat zeigt sich erfreut über das klare Ergebnis, das er als Vertrauensbeweis für die Arbeit von Stadtrat und Stadtparlament wertet, und dankt der Bevölkerung für die Unterstützung und das Vertrauen.

Weitere Abstimmungsresultate aus der Stadt St.Gallen sind unter www.stadtsg.ch/abstimmung zu finden.