Mitteilung Stadt

Abstimmungsbeschwerde gegen Personenbeförderungsreglement abgewiesen

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Eine Abstimmungsbeschwerde gegen das neue Personenbeförderungsreglement der Stadt St.Gallen wurde vom Departement des Innern des Kantons St.Gallen abgewiesen. Das neue Personenbeförderungsreglement kann voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten.

Die Inkraftsetzung des neuen Personenbeförderungsreglements, auch bekannt als Taxireglement, verzögerte sich aufgrund einer Abstimmungsbeschwerde, welche beim Departement des Innern (DI) des Kantons St.Gallen eingereicht wurde. Die Abstimmungsbeschwerde wurde nun abgelehnt, womit die nächsten Schritte hin zur Umsetzung des neuen Personenbeförderungsreglements eingeleitet werden können.

Die neuen Bestimmungen zum Taxiwesen tragen der Wirtschaftsfreiheit und dem Binnenmarktrecht Rechnung. Nebst dem klassischen Taxigewerbe werden auch App-basierte Personenbeförderungsdienste geregelt und das Reglement ist möglichst wettbewerbsneutral ausgestaltet.

Das neue Personenbeförderungsreglement wird voraussichtlich im Sommer 2025 eingeführt.