Die Ausweitung der Baumschutzgebiete ist rechtskräftig
Das städtische Stimmvolk hat am 12. März 2023 der Erweiterung der Baumschutzgebiete deutlich zugestimmt. Das Bau- und Umweltdepartement hat die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und den Rekurs abgewiesen. Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. Der erweiterte Baumschutz tritt ab dem 1. November 2024 in Kraft.
Im rechtsgültigen Zonenplan der Stadt St.Gallen sind verschiedene Gebiete von einem «Gebiet mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand» überlagert. In diesen sogenannten «Baumschutzgebieten» gilt für das Fällen von Bäumen ab einem Stammumfang von mehr als 80 cm eine Bewilligungspflicht. Betroffen sind schwergewichtig Teile des Rosenbergs, des Bernegghangs bis zu den Mülenen, die städtischen Parkanlagen, die die Altstadt umgebenden Gräben, die Friedhofanlagen sowie weitere Gebiete mit wertvollem Baumbestand.
Am 12. März 2023 haben die stadtsanktgaller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 66.1 Prozent einer Erweiterung der Baumschutzgebiete deutlich zugestimmt. Mit der Erweiterung wird das Baumschutzgebiet auf das ganze Baugebiet der Stadt ausgeweitet. Damit kann der Baumschutz gestärkt und die schwer nachvollziehbare Ausscheidung der heutigen Baumschutzgebiete im Zonenplan korrigiert werden.
Aufgrund eines hängigen Rekurses beim Bau- und Umweltdepartement konnte die Erweiterung des Baumschutzgebietes bisher noch nicht angewendet werden. Das Bau- und Umweltdepartement hat nun aber die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und den Rekurs abgewiesen. Da dieser Entscheid unangefochten blieb, kann die Inkraftsetzung der Zonenplanänderung auf den 1. November 2024 erfolgen.