Abstimmungsbeschwerde gegen Personenbeförderungsreglement eingegangen
Die Inkraftsetzung des neuen Personenbeförderungsreglements, auch bekannt als Taxireglement, verzögert sich bis auf Weiteres. Grund dafür ist eine Abstimmungsbeschwerde, die gegen den Erlass des Stadtparlaments eingegangen ist.
Am 25. Juni 2024 hatte das St.Galler Stadtparlament das neue Personenbeförderungsreglement beschlossen. Nachdem die Referendumsfrist am 29. Juli 2024 abgelaufen ist – das fakultative Referendum kam aufgrund der zu geringen Zahl eingereichter Unterschriften nicht zustande –, war die Inkraftsetzung für diesen Herbst vorgesehen. Gegen den Beschluss des Stadtparlaments ist jedoch eine Abstimmungsbeschwerde beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen eingegangen. Damit verzögert sich die Inkraftsetzung des neuen Personenbeförderungsreglements bis auf Weiteres. Das bisherige Taxireglement bleibt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid über die Abstimmungsbeschwerde weiterhin gültig.