Budget 2025: Defizit von CHF 27 Mio. und Erweiterung fokus25
Der Stadtrat legt dem Parlament für das Jahr 2025 ein Budget mit einem Defizit von CHF 27 Mio. vor. Beschlossen sind neue fokus25-Massnahmen im Umfang von CHF 6.8 Mio. Im Weiteren sind CHF 100 Mio. (+ 95 %) Nettoinvestitionen geplant.
Der Budgetentwurf weist bei einem betrieblichen Ertrag von CHF 588 Mio. und einem betrieblichen Aufwand von CHF 639 Mio. ein sehr hohes negatives Betriebsergebnis von CHF 51 Mio. aus. Das operative Ergebnis kann dank eines positiven Finanzergebnisses von CHF 24 Mio. auf ein Defizit von CHF 27 Mio. reduziert werden.
Starker Aufwandsanstieg
Steigende Schülerzahlen, die höhere Nachfrage nach Tagesbetreuung, der steigende Unterhaltsbedarf der städtischen Liegenschaften, höhere Pflegefinanzierungskosten, Mehraufwände in Unterhalt, Planung und Bau, sowie die Teuerung führen im Budgetentwurf 2025 zu einem starken Aufwandsanstieg im Vergleich zur Rechnung 2023. Der Personalaufwand steigt in dieser Zweijahres-Periode um CHF 12 Mio. oder 4.2 %. Davon sind 2.8 % auf die Teuerung zurückzuführen, der übrige Anstieg im Personalaufwand erfolgt vorwiegend aufgrund zusätzlicher Lehrkräfte. Der Sach- und übrige Betriebsaufwand steigt gegenüber 2023 um CHF 8 Mio. respektive 8.0 %. Der Transferaufwand steigt um CHF 8 Mio. respektive 4.3 %.
Prognostizierter Rückgang des Fiskalertrags
Im Rechnungsjahr 2022 ist der Fiskalertrag markant und unerwartet um CHF 32 Mio. angestiegen. Im Rechnungsjahr 2023 folgte erneut ein unerwarteter Anstieg um weitere CHF 10 Mio. Nun weisen die neusten Zahlen und Hochrechnungen aber darauf hin, dass die Stadt St.Gallen im Budgetjahr 2025 mit einem Rückgang des Fiskalertrags um CHF 10 Mio. gegenüber dem Jahr 2023 rechnen muss. Damit fällt der Fiskalertrag wieder auf den Stand von 2022 zurück. Gemäss Prognose wird der Steuerertrag der natürlichen Personen gegenüber 2023 voraussichtlich um CHF 2 Mio., jener der juristischen Personen um CHF 3 Mio. und der übrige direkte Steuerertrag um CHF 5 Mio. abnehmen. Aufgrund dieses prognostizierten Rückgangs des Fiskalertrags geht der Stadtrat bereits für die Rechnung 2024 von einem hohen Aufwandüberschuss aus.
Bei dem um CHF 2 Mio. tieferen Steuerertrag der natürlichen Personen handelt es sich nicht um einen «echten» Rückgang der Steuererträge, sondern hier zeigt sich die auf das Jahr 2024 erfolgte Senkung des Steuerfusses um 3 Prozentpunkte und der vom Kanton eingeführte inflationsbedingte Ausgleich der kalten Progression. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen zeigt sich für 2024 der oben erwähnte Rückgang – für 2025 wird eine Stagnation auf diesem sich derzeit abzeichnenden Niveau erwartet.
Beim übrigen direkten Steuerertrag wird damit gerechnet, dass die Handänderungssteuern und die Grundstückgewinnsteuern nach Jahren des Anstiegs als Folge einer Abkühlung des Immobilienmarkts sinken.
Ausserordentliche Entnahme aus Spezialfinanzierungen
Das Parlament hat die Auflösung der Spezialfinanzierung für die Altstadt-, Ortsbild- und Denkmalpflege beschlossen. Diese Auflösung resultiert in einer einmaligen Entnahme aus der Spezialfinanzierung in der Höhe von CHF 7 Mio. Diese ist im Budgetentwurf enthalten und verbessert das Ergebnis. Ohne diesen ausserordentlichen Ertrag würde das budgetierte Betriebsergebnis ein Defizit von CHF 58 Mio. und das Gesamtergebnis ein Defizit von CHF 34 Mio. aufweisen.
Investitionen
Die Stadt St.Gallen plant im Jahr 2025 mit Bruttoinvestitionen in der Höhe von CHF 120 Mio. und Nettoinvestitionen von CHF 100 Mio. Diese Beträge sind sehr hoch, weil darin die Erhöhung des Darlehens an die St.Galler Stadtwerke um CHF 23 Mio. zur Finanzierung der Investitionen in die Fernwärme und ins Elektrizitätsnetz inbegriffen ist. Die übrigen Nettoinvestitionen von CHF 77 Mio. werden vornehmlich in den Bereichen Bildung und Verkehr getätigt. Um ein realistischeres Investitionsbudget präsentieren zu können, wurde ein Realisierungsfaktor von 80 % zum Ziel gesetzt und einkalkuliert.
Fazit
Mit dem budgetierten Defizit von CHF 27 Mio. weist die Stadt keinen ausgeglichenen Haushalt aus. Steigende Ausgaben und sinkende Einnahmen erzeugen einen hohen Druck auf die Stadtfinanzen. Ein grosser Teil der Ausgaben sind gebundene Kosten und entsprechend gesetzlich vorgegebene Leistungen. Andere Ausgaben erfolgen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen und zugunsten der Standortattraktivität (z. B. Tagesbetreuungen). Der finanzielle Handlungsspielraum ist deshalb klein und kann kurzfristig nicht verändert werden. Gleichzeitig wird es auch nicht möglich sein, dem notwendigen nachhaltigen baulichen Unterhalt der öffentlichen Verwaltungsbauten und Anlagen sowie der Instandhaltung der Strassen und Verkehrswege in vollem Umfang nachzukommen. Das Leistungsüberprüfungsprogramm «fokus25» vermag die steigenden Ausgaben bei weitem nicht zu kompensieren, gewinnt aber angesichts des hohen budgetierten Defizits an Dringlichkeit. Dank des vorhandenen Eigenkapitals ist dieser Aufwandüberschuss kurzfristig tragbar. Um das Defizit längerfristig meistern zu können, hat der Stadtrat für das Jahr 2025 weitere fokus25-Massnahmen beschlossen. Obwohl es dem Stadtrat ein grosses Anliegen ist, den Abstand im Steuerfuss zum kantonalen Durchschnitt zu verringern, kann er angesichts dieses budgetierten Defizits für das Jahr 2025 keine weitere Senkung verantworten. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, den Steuerfuss unverändert bei 138 % zu belassen.