«Stadttempo 30» auf Gemeindestrassen wird weiterverfolgt
Die Kantonsregierung hat entschieden, die Hauptverkehrsachse West-Ost vom Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» auszunehmen sowie Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen aus Lärmschutzgründen nicht vorzusehen und nur in Ausnahmefällen aus Sicherheitsgründen zu bewilligen. Die Stadt St.Gallen wird auf Gemeindestrassen die Umsetzung des Konzepts weiter vorantreiben und weitere Tempo-30-Abschnitte auch aus Sicherheitsgründen vorsehen.
Aus Sicht des Stadtrates stellt das Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» eine gute Grundlage dar, die Anforderungen an den Lärmschutz auf Gemeindestrassen 1. Klasse und auf Kantonsstrassen zu erfüllen. Die konkrete Umsetzung muss dabei aufgrund der ortsspezifischen Gegebenheiten situativ erfolgen.
Der Stadtrat nimmt den Entscheid der Kantonsregierung zur Kenntnis. Er hat jedoch zu diesem Thema eine andere Haltung, da durch den Verkehr auf den Hauptachsen die Bewohnerinnen und Bewohner grossen Lärmbelastungen ausgesetzt sind.
Der Stadtrat erachtet Temporeduktionen als geeignetes Mittel, den Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Er bekennt sich auch weiterhin zu Tieftempogebieten und setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz zur Anwendung kommt. Die Stadt St.Gallen wird das Konzept zur Lärmsanierung auf Gemeindestrassen vorantreiben. Zudem sind weitere Tempo-30-Abschnitte aus Sicherheitsgründen in Planung. Auf Quartierstrassen werden neben Tempo-30-Zonen auch punktuell Begegnungszonen vorgesehen.