Städtische Offenlegungspflichten treten in Kraft
Seit 1. Februar 2024 gelten in der Stadt St.Gallen die neuen Pflichten von politischen Parteien und weiteren politischen Akteurinnen und Akteuren zur Offenlegung der Finanzierung von Parteien, Wahlen, Abstimmungen und Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden.
Das Stadtparlament hat im Juni 2021 eine Motion «Transparenz bei der Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen» erheblich erklärt und im November 2023 ein entsprechendes «Reglement über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen (Transparenz-Reglement TR; SRS 131.3) beschlossen. Die Referendumsfrist dagegen ist am 27. Dezember 2023 unbenützt abgelaufen. Das Transparenz-Reglement TR und das zugehörige Vollzugsreglement VTR (SRS 131.31) treten heute in Kraft.
Damit verbunden sind Pflichten von politischen Parteien sowie von anderen politischen Akteurinnen und Akteuren bei Wahlen, Abstimmungen und Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden in der Stadt St.Gallen. Eine Übersicht über die Meldepflichten ist unter stadtsg.ch/offenlegung zu finden. Die benötigten Formulare mit den jeweiligen Detailhinweisen werden von der Stadtkanzlei zur Verfügung gestellt. Die gemeldeten Informationen werden von der Stadtkanzlei plausibilisiert und geprüft und ebenfalls auf der genannten Seite publiziert.
Parteifinanzierungs-Formular muss für 2023 nicht ausgefüllt werden
Die im Stadtparlament vertretenen Parteien müssen ihre Finanzierung des Vorjahres jährlich offenlegen, erstmals für das Jahr 2024. Damit die Parteisekretariate sich bereits damit auseinandersetzen können, ist das Formular für das Jahr 2023, welches sich unter anderem auch auf die die allfällige Mitfinanzierung der städtischen Abstimmungsvorlagen vom 12. März 2023 und vom 19. November 2023 bezieht, aufgeschaltet.