Mitteilung Stadt

Samstag, 23. September 2023: Jubiläumsanlass der KESB und Berufsbeistandschaft

Banner mit der Aufschrift "10 Jahre Kindes- und Erwachsenenschutzrecht"
Banner mit der Aufschrift "10 Jahre Kindes- und Erwachsenenschutzrecht"

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit zehn Jahren in Kraft. Aus diesem Anlass laden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region St.Gallen und die Berufsbeistandschaft der Stadt St.Gallen die Bevölkerung am Samstag, 23. September, zwischen 9 und 13 Uhr, an den Bahnhofplatz 1 und ins Rathaus ein.

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das Kindes- und Erwachsenschutzrecht in Kraft. Mit dem neuen Recht wurden die Interessen der schutzbedürftigen Kinder und Erwachsenen stärker ins Zentrum gerückt und für die hilfsbedürftigen Menschen bedeutsame Verbesserungen erreicht.

Die KESB hat die Aufgabe, zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis abzuwägen. Die Arbeit der KESB und der Beistandspersonen löst bei vielen Menschen Unsicherheit, Ängste oder Ablehnung aus. Gerade deshalb ist es der KESB Region St.Gallen und der Berufsbeistandschaft wichtig, ihre Aufgaben transparent darzulegen und einen direkten und persönlichen Austausch mit der Bevölkerung zu ermöglichen.  

Einzugsgebiet

Im Einzugsgebiet der KESB Region St.Gallen mit den Gemeinden St.Gallen, Wittenbach, Häggenschwil, Muolen und Eggersriet bestehen ca. 2’300 Beistandschaften. Davon werden in der Stadt St.Gallen durch die Berufsbeistandschaft über 800 Erwachsenenschutz- und über 600 Kindesschutzmandate geführt. Weitere 500 Erwachsenenschutzmandate werden von privaten Beistandspersonen geführt.

Erwachsenenschutz

Die zentralen Ziele im Erwachsenenschutz sind, dass die betroffene Person ein möglichst selbstständiges Leben führen kann und sich dadurch deren Situation generell verbessert, respektive nicht verschlechtert. Die Selbstbestimmung der betroffenen Person steht im Zentrum. Darum wird sie stärker miteinbezogen und kann stärker mitbestimmen. Dabei werden die Wünsche, der eigene Wille und die Präferenzen in der Lebensgestaltung der verbeiständeten Person beachtet und respektiert.  

Kindesschutz

Im Kindesschutz ist die Aufgabe der Mandatsführung darauf ausgerichtet, gemeinsam mit den Eltern, Bedingungen für das Kind zu schaffen, die dessen Wohl sicherstellen und eine gesunde Entwicklung ermöglichen.

Jubiläumsanlass

Am Samstag, 23. September 2023, laden die KESB und die Berufsbeistandschaft die Bevölkerung ein, um einen Einblick in ihre Arbeit sowie in die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre zu geben. Dabei werden die unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Rollen und die Arbeitsweisen der KESB sowie der Berufsbeistandschaft aufgezeigt. Sowohl bei Vorträgen als auch beim persönlichen Austausch geben die Mitarbeitenden Einblick in ihre tägliche Arbeit:

  • Rathaus, 12. Stock: Vorträge, 9.00 bis 13.00 Uhr
  • Bahnhofplatz 1, 6. Stock: Austausch für Interessierte, 10.00 bis 13.00 Uhr

Das detaillierte Programm ist unter stadtsg.ch/kesb aufgeführt.

 

Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind verfügbar unter
https://www.kokes.ch/de/aktuell/10-jahre-kesr.