Mitteilung Stadt

Tempo 30: Stadtrat bedauert Entscheid der Regierung

Tempo 30
Tempo 30

Der Stadtrat ist der Meinung, dass Temporeduktionen ein wirksames und verhältnismässiges Mittel gegen Strassenlärm sind. Aus diesem Grund hat er entschieden, das Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» umsetzen zu wollen. Den Entscheid der St.Galler Kantonsregierung, die Hauptverkehrsachse Ost-West vom Konzept auszuschliessen, bedauert der Stadtrat. Er ist aber selbstverständlich bereit, bei der nun notwendigen Klärung und Prüfung der Anpassung der Umsetzung des Konzepts mit dem Kanton zusammenarbeiten.

Das Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» sieht die schrittweise Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten städtischen Strassen vor. Temporeduktionen sind ein wirksames und verhältnismässiges Mittel, die Einwohnerinnen und Einwohner vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs, insbesondere der Lärmbelastung, zu schützen. Zudem sind Stadt und Kanton St.Gallen als Strasseneigentümer gesetzlich verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen umzusetzen, wobei Tempo 30 die kostengünstigste und effizienteste Massnahme darstellt. In einer ersten Etappe soll Tempo 30 in der Stadt nachts auf einem Grossteil des Stadtgebietes gelten (Umsetzung 2024), in weiteren Etappen soll die Reduktion auch tagsüber auf ausgewählten Strassen umgesetzt werden, bis schliesslich bis 2027 auch Teile der Hauptverkehrsachse Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse verkehrsberuhigt werden sollen. Im September 2022 hatte der Stadtrat zusammen mit der St.Galler Kantonsregierung den Entwurf des Konzeptes zur Kenntnis genommen und anschliessend Verbänden und Parteien zur Vernehmlassung vorgelegt. Darauf basierend wurde das Konzept von den Fachpersonen finalisiert. Dieses Konzept hat der Stadtrat am 20. Juni 2023 zur Kenntnis genommen. Er spricht sich weiterhin für Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstrassen aus und hat das Konzept zur integralen Umsetzung beschlossen.

Zusammenarbeit zur Klärung und Anpassung

Die Regierung des Kantons St.Gallen als Eigentümerin der Hauptverkehrsachse hat aufgrund einer Interessenabwägung entschieden, die Hauptverkehrsachse Ost-West vom Konzept auszuschliessen und Tempo 30 dort nicht einzuführen. Der Stadtrat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und bietet dem Kanton Hand, bei der nun notwendigen Klärung der Auswirkungen dieses Entscheids und Prüfung der Anpassung der Umsetzung des Konzepts zusammenarbeiten.