Vernehmlassung zum neuen Personenbeförderungsreglement

Das geltende städtische Taxireglement sowie das zugehörige Vollzugsreglement entsprechen teilweise nicht mehr dem übergeordneten Recht, was eine Totalrevision nötig macht. Die Vernehmlassung zum neuen städtischen Personenbeförderungsreglement ist gestartet und endet am 31. Juli 2023. Die Ergebnisse werden zu Handen des Stadtrates ausgewertet und zusammengestellt.
Am Freitag, 26. Mai 2023, startete die gut 60-tägige Vernehmlassung zum neuen städtischen Personenbeförderungsreglement. Zum öffentlichen Vernehmlassungsverfahren eingeladen wurden die städtischen Taxiunternehmen, die Fraktionen des Stadtparlaments, diverse Arbeitnehmerverbände sowie weitere Verbände und Institutionen. Diese haben nun bis zum 31. Juli 2023 Zeit, sich zum neuen Reglement über die Personenbeförderung (RPB), dem zugehörige Vollzugsreglement zum Reglement über die Personenbeförderung (VRPB) sowie zum entsprechenden Entwurf einer Stadtparlamentsvorlage zu äussern. Die Ergebnisse werden zu Handen des Stadtrates ausgewertet und zusammengestellt.
Hintergrund des neuen Personenbeförderungsreglements
Das geltende städtische Taxireglement vom 27. September 1994 sowie das zugehörige Vollzugsreglement vom 28. März 1995 entsprechen teilweise nicht mehr dem übergeordneten Recht, was eine Totalrevision nötig macht. In diesem Zuge soll das bisherige Taxireglement auch den heutigen Umständen und Bedürfnissen angepasst werden. Der Stadtrat beschloss daher die aktuell laufende Totalrevision im Jahr 2019. Auf Basis eines von der Universität Luzern erstellten Gutachtens wurde ein Entwurf für ein neues Personenbeförderungsreglement erstellt und am 3. September 2021 dem lokalen Taxigewerbe vorgestellt. Die Taxiunternehmen konnten dazu Stellung nehmen. Aufgrund der Rückmeldungen und der Komplexität des Reglements wurden anschliessend vertiefte Abklärungen getätigt und kleinere Anpassungen vorgenommen.
Das nun vorliegende Personenbeförderungsreglement sieht ein Regulierungsmodell vor, welches zwischen dem Taxigewerbe ohne Standplatzbewilligung, dem Taxigewerbe mit Standplatzbewilligung, dem App-basierten Personenbeförderungsdienst sowie dem Limousinendienst unterscheidet. Die Bewilligung für die Nutzung der Standplätze ist neu befristet, was dem Bundesrecht entspricht. Die Vergabe erfolgt jeweils über ein Ausschreibeverfahren. Mittels Vollzugsreglement soll der Stadtrat zudem eine Mindestvorgabe hinsichtlich der Energieeffizienz machen, welche der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens dient.