Mitteilung Stadt

Die Stadt St.Gallen trägt ungedeckte Zusatzlasten von 36 Millionen Franken jährlich

Zentrumslasten
Zentrumslasten

Der Stadtrat hat eine breite Analyse der städtischen Finanzen durchgeführt. Er liess die Zentrumslasten der Stadt neu erheben (ECOPLAN-Studie), gab eine Benchmarking-Studie in Auftrag und verglich die Steuerfussentwicklung mit den anderen Gemeinden des Kantons. Die Stadt St.Gallen trägt ungedeckte Zusatzlasten von jährlich rund CHF 36 Mio. Darin enthalten sind ungedeckte Zentrumslasten von CHF 12 Mio., ungedeckte soziodemographische Sonderlasten von CHF 14 Mio. sowie zusätzliche Kosten im öffentlichen Verkehr im Umfang von CHF 10 Mio.

Die Stadt St.Gallen befindet sich in einer finanziell herausfordernden Situation und weist ein strukturelles Defizit von rund CHF 30 Mio. auf. Zwar steigen erfreulicherweise die Steuererträge, allerdings auch die Aufgaben und Ansprüche, die St.Gallen als Zentrumsstadt zu erfüllen hat. Diese zusätzlichen Lasten lähmen den städtischen Haushalt.

CHF 12.2 Mio. Zentrumslasten werden nicht abgegolten

Im Jahr 2000 hat der Stadtrat durch das Beratungsunternehmen ECOPLAN erstmals die sogenannten Zentrumslasten ermitteln lassen. Aktualisierungen erfolgten in den Jahren 2011 und 2017 sowie im vergangenen Jahr. Zentrumslasten sind jene Leistungen (z.B. Kultur- und Freizeitangebote, öffentlicher Verkehr, Sicherheitsaufgaben), von denen die Bevölkerung ausserhalb der Stadt profitiert, ohne diese jedoch abzugelten.

Ermittelt wurden für das Jahr 2021 Zentrumslasten von knapp CHF 43.8 Mio. Nach Abzug von Standortvorteilen und Zentrumsnutzen verbleiben netto Auslagen von CHF 28.4 Mio. Somit entfallen auf die städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler pro Kopf durchschnittlich rund CHF 373 jährlich für Leistungen, die Auswärtige in Anspruch nehmen. Die erhobenen Zentrumslasten liegen damit deutlich über der aktuellen Abgeltung von CHF 16.2 Mio. Die Stadt St.Gallen erbringt also ungedeckte Leistungen im Umfang von rund CHF 12.2 Mio. pro Jahr (CHF 160 pro Kopf). Die Abgeltung ist als Fixbetrag im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben und wird lediglich der Teuerung angepasst. Bei generell steigenden öffentlichen Ausgaben führt dies zusehends zu einer geringeren Abgeltung der Zentrumslasten.

Soziodemografische Mehrbelastung aufgrund struktureller Merkmale

Zusätzlich zu diesen Zentrumslasten belasten soziodemografische Sonderlasten die städtische Rechnung. Die Vorgabe des 40-Prozent-Selbstbehalts für überdurchschnittliche, soziodemografisch begründete Kosten sowie die ungenügende Berücksichtigung der gesellschaftlichen Struktur im Schlüssel stellt aufgrund der absoluten Höhe der jährlichen Beträge eine bedeutsame Belastung des städtischen Haushalts dar. Auf die Stadt St.Gallen entfallen rund CHF 13.8 Mio. ungedeckte soziodemografische Sonderlasten.

öV-Kostenverteilschlüssel benachteiligt die Stadt

Die Benchmarkingstudie hat gezeigt, dass die Stadt mit dem aktuellen Kostenverteilschlüssel im öffentlichen Verkehr unverhältnismässig stark belastet wird. St.Gallen steuert im Vergleich zum Pro-Kopf-Durchschnitt von Wil, Rapperswil-Jona und Gossau rund CHF 9.8 Mio. mehr zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs bei. Grossen Einfluss haben hierbei die definierte Gewichtung zwischen Abfahrten und Einwohnenden sowie der festgelegte Gemeindeanteil an den ungedeckten Kosten von 50 Prozent.

Überwälzungen von Aufgaben auf die Gemeinden

Mit verschiedenen Spar- und Prozessoptimierungsprogrammen (fit13plus, Futura, fokus25) konnte der städtische Haushalt zwar in den vergangenen Jahren immer wieder entlastet werden. Allerdings verpufften die Effekte allzu rasch aufgrund verschiedener übergeordneter gesetzgeberischer Anpassungen. Im Vergleich zu 2010 hatte die Stadt im Jahr 2022 Zusatzbelastungen von rund CHF 24.7 Mio. zu tragen, die vom Kanton auf die Gemeinden überwälzt wurden.

Faire Abgeltung erarbeiten

Dem Stadtrat ist an einer fairen Abgeltung gelegen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hauptstadt nicht zu gefährden und weiter zu erhalten. Es sind verschiedene Handlungsansätze denkbar, die derzeit gemeinsam mit dem Kanton diskutiert werden und in die Revision des Finanzausgleichsgesetzes einfliessen sollen. Die städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürfen erwarten, dass die Finanzierungsregelungen in Nachachtung des fiskalischen Äquivalenzprinzips die tatsächliche Belastung des städtischen Haushalts durch Zentrums- und Sonderlasten angemessen berücksichtigen. Die vom Stadtrat getätigte Auslegeordnung soll den Weg für einen fairen Finanzausgleich zwischen Kanton und Hauptstadt ebnen.

Die ECOPLAN-Studie 2021 kann auf der städtischen Website unter www.stadtsg.ch/finanzen (Seitenende) heruntergeladen werden.