Mitteilung Stadt

Stadt St.Gallen hebt weitere Sondernutzungspläne ersatzlos auf

Sondernutzungspläne
Sondernutzungspläne

2010 hat das Stadtparlament den Stadtrat durch ein Postulat mit einer Überprüfung der älteren Sondernutzungspläne in der Stadt St.Gallen beauftragt. Konkret sollte geprüft werden, ob die vor 1980 und somit vor dem ersten Zonenplan der Stadt erlassenen Sondernutzungspläne noch gerechtfertigt sind. Nun konnte die dritte und letzte Etappe der Aufhebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.

Nach einer detaillierten Überprüfung kam der Stadtrat in seinem Postulatsbericht im Jahr 2018 zum Ergebnis, dass insgesamt 23 der 140 Sondernutzungspläne vor 1980 ersatzlos aufgehoben werden können. Da für jede Aufhebung zuerst ein Auflageverfahren und anschliessend mutmasslich auch ein Rechtsmittelverfahren erforderlich wurde, wurde im Postulatsbericht aus Kapazitätsgründen eine gestaffelte Aufhebung der 23 Pläne in Aussicht gestellt.

Nachdem im Jahr 2020 bereits sechs Sondernutzungspläne und im Jahr 2022 vier Sondernutzungspläne aufgehoben werden konnten, ist es der Stadt nun gelungen, in einer dritten und letzten Etappe das Aufhebungsverfahren von weiteren acht Sondernutzungsplänen erfolgreich abzuschliessen. Bei diesen Sondernutzungsplänen der dritten Etappe handelt sich um den Überbauungsplan «Gebiet zwischen Rorschacherstrasse, Blumenaustrasse und Museumstrasse» (Erlassjahr 1935) sowie die Baulinienpläne «im Gebiet Davidstrasse, Unterstrasse und Oberstrasse» (1904), «Pestalozzitreppe» (1906), «Südseite der Davidstrasse» (1910), «Baublock zwischen Teufener- und Unterstrasse bis zur Pestalozzitreppe» (1911), «Gebiet zwischen Unterstrasse, Teufenerstrasse und Pestalozziweg» (1912), «Gebiet in der Ecke Teufenerstrasse / Pestalozziweg» (1914) und «für das Gebiet des Baublockes Linsenbühl- & Concordiastrasse und Sägegässchen» (1909). Für diese Sondernutzungspläne wurde bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Anschliessend wurde für die Aufhebung das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Erfreulicherweise sind während des öffentlichen Auflageverfahrens keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung der acht genannten Sondernutzungspläne ergriffen worden. Die ersatzlose Aufhebung erfolgt bei allen genannten Sondernutzungsplänen auf den 1. Juni 2023.

Da mittlerweile auch der Überbauungsplan «Schoreteshueb» (1978) aus einer früheren Etappe, gegen dessen ersatzlose Aufhebung längere Zeit ein Rechtsmittel hängig war, erfolgreich auf den 1. April 2023 ausser Kraft gesetzt werden konnte, konnten nun insgesamt 19 der angedachten 23 Sondernutzungspläne aufgehoben werden. Gegen einen Sondernutzungsplan aus der dritten Etappe ist gegenwärtig noch ein Rechtsmittel hängig. Bei zwei anderen Sondernutzungsplänen hat der Stadtrat aufgrund der Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren darauf verzichtet, das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren zur Aufhebung eines weiteren Sondernutzungsplans wurde zurückgestellt.