Mitteilung Stadt

Weiterer Ausbauschritt für das städtische Fernwärmenetz

Ansicht Fernwärmezentrale
Ansicht Fernwärmezentrale

Fernwärme stellt in der dichten städtischen Gebäudestruktur eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser dar. Dank der massgeblichen Re-duktion des CO2-Ausstosses ist sie ein Schlüsselelement zum Erreichen der Klimaneutralität in der Wärmeversorgung. Mit dem vorliegenden Ausbauschritt kann die gesamte Talsohle der Stadt, ausgenommen der Stadtteil Winkeln, künftig mit Fernwärme versorgt werden. Das Stadtparlament berät die Vorlage Ende Mai 2023. Voraussichtlich im November 2023 befindet die städtische Stimmbevölkerung abschliessend über das Geschäft.

Thermische Netze sind ein wichtiger Bestandteil in der Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes und zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bei den Treibhausgasemissionen. Diese Erkenntnis steht im Einklang mit dem städtischen Energiekonzept 2050, weshalb der Stadtrat den schnellstmöglichen und vollständigen Ausbau der St.Galler Fernwärmeversorgung anstrebt. Sie wurde in den 1980er Jahren in Betrieb genommen und im Rahmen der beiden Ausbauphasen 1 und 2, die noch etwa bis zum Jahr 2026 dauern, erweitert. Aktuell werden mehr als 1'500 Gebäude mit rund 160 GWh Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt. Die Nachfrage nach Fernwärme hat im Zuge der aktuellen Energiesituation nochmals zugenommen. Um die Wärmeversorgung in St.Gallen weiter zu ökologisieren und um der hohen Nachfrage zu begegnen, bereitet der Stadtrat weitere Etappen vor, sodass der Ausbau nahtlos weitergehen kann. Damit soll auch die Planungssicherheit für die Gebäudeeigentümerschaft und für die St.Galler Stadtwerke erhöht werden.

Ab dem Jahr 2027 kann mit den Ausbauphasen 3 und 4, abgestimmt auf die laufende energetische Sanierung des Gebäudebestands der Stadt, das Gebiet in der Talsohle unterhalb der technischen Grenze von 700 m ü. M. an die Fernwärme angeschlossen werden. Innerhalb der nächsten 15 Jahre werden voraussichtlich alle Eigentümerinnen und Eigentümer im künftigen Fernwärmegebiet die Möglichkeit erhalten, ihre Liegenschaften an das Fernwärmenetz anzuschliessen. Davon ausgenommen bleibt das Gebiet Winkeln. Da ein Anschluss an die Fernwärme westlich des Sittergrabens technisch schwierig und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wird die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung über den Ausbau des Niedertemperaturnetzes der Energienetz GSG AG erfolgen.

Die Hälfte des Wärmebedarfs soll 2050 durch Fernwärme gedeckt werden

Der Zielwert für die Fernwärmeproduktion im Jahr 2050 beträgt gemäss städtischem Energiekonzept 2050 rund 320 GWh. Mit dieser im Vergleich zu heute doppelt so hohen Wärmemenge können rund 50 Prozent des dereinstigen Wärmebedarfs in St.Gallen gedeckt werden. Um den weiteren Ausbau der Fernwärmeversorgung wirtschaftlich und ökologisch voranzutreiben, sind zusätzliche erneuerbare Energiequellen notwendig. Ein Teil davon soll Holz aus den Wäldern der Region sowie Altholz liefern, der andere Teil wird über die Optimierung bestehender Prozesse erreicht.

Neben der bereits seit November 2022 in Betrieb stehenden wirkungsgradoptimierten Energiewandlung im Kehrichtheizkraftwerk, die zusätzliche Abwärme im Umfang von jährlich zwischen 20 und 25 GWh erzeugt, werden insbesondere folgende Optimierungsmassnahmen umgesetzt: Ersatzinvestitionen in die der Spitzenabdeckung und Redundanz dienenden Heisswasser- und Ersatzdampfkessel der Fernwärmezentrale Au, die Realisierung einer Heisswasserspeicheranlage, die Lastschwankungen über den Tagesverlauf ausgleicht, die Integration eines neuen Blockheizkraftwerks, das neben Wärme auch wertvollen Winterstrom erzeugt, sowie die Beteiligung an einem Holzheizwerk und an an einem Altholzheizkraftwerk.

Die Stimmbürgerschaft entscheidet

Der Investitionsbedarf für die Projektierung und den Ausbau des Fernwärmenetzes (Phasen 3 und 4) sowie für den Bau eines Holzheizkraftwerks als zusätzliche nicht-fossile Wärmequelle für die Fernwärmeversorgung beträgt CHF 153,79 Mio. (Rahmenkredit). Für die Realisierung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerks in der Fernwärmezentrale Waldau werden ein Beitrag aus dem Energiefonds in Höhe von CHF 1,36 Mio. und aus den Reserven «ökologischer Umbau der Stromproduktion» der sgsw von ebenfalls CHF 1,36 Mio. gesprochen. Für Massnahmen zur Realisierung vorgezogener Fernwärmeanschlüsse ist ein Rahmenkredit in Höhe von CHF 1,0 Mio. vorgesehen. Das Geschäft wird voraussichtlich an der Stadtparlamentssitzung vom 23. Mai 2023 behandelt und untersteht dem obligatorischen Referendum.