Mitteilung Stadt

Richtplananpassung 2022 – Aufnahme Strategien: Stadtrat verabschiedet Parlamentsvorlage

Richtplanung
Richtplanung

Der Richtplan der Stadt St.Gallen wurde vom Stadtparlament im Jahr 2012 erlassen. Kern der erstmaligen Anpassung ist die Aufnahme der wesentlichen raumrelevanten Inhalte von Strategien und Konzepten, welche in den letzten Jahren erarbeitet und vom Stadtrat verabschiedet wurden. Bevölkerung, Parteien und Interessenvertretende hatten im Frühling 2022 Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung zu äussern. Nach erfolgter Bereinigung hat der Stadtrat das Planungsinstrument zu Handen des Stadtparlaments verabschiedet.

Der Richtplan der Stadt St.Gallen stellt die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr gesamthaft und koordiniert dar. Er gibt eine Übersicht über die Themen und Aufgaben in den raumplanerisch relevanten Bereichen und formuliert Aufgaben für die Stadtentwicklung. In den zehn Jahren seit dem Erlass hat sich der Richtplan als Führungs- und Koordinationsinstrument für Behörden und Verwaltung bewährt. Er soll deshalb im Grundsatz bestehen bleiben und nur dort angepasst werden, wo wesentlicher Bedarf besteht. Der Hauptgrund für die erste Anpassung ist die Aufnahme bzw. Implementierung der raumrelevanten Essenz aus neuen städtischen Strategien. Insbesondere hat die Stadt St.Gallen mit der Innenentwicklungsstrategie als Nachweis der Förderung einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen eine zentrale, vom Kanton St.Gallen geforderte Grundlage für die anstehende Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) geschaffen.

Information und Mitwirkung

Bevölkerung, Parteien und Interessenvertretende hatten vom 1. April bis 31. Mai 2022 Gelegenheit, sich auf der Partizipationsplattform zur Richtplananpassung vernehmen zu lassen. Die Öffentlichkeit hat in grossem Ausmass davon Gebrauch gemacht: 57 Privatpersonen und 28 Institutionen reichten total 962 Einzel-Anträge ein (davon 501 Mehrfachnennungen). Am meisten Rückmeldungen gab es zum Bereich Siedlung, in dem die Strategien aufgenommen wurden. Etwa gleich viele Anträge betrafen den Bereich Verkehr, obwohl dieser nicht den Schwerpunkt der Richtplananpassung 2022 bildet und keine neuen Strategien oder Konzepte umzusetzen waren. Generell wurde die Notwendigkeit einer Richtplananpassung nicht bestritten und das gewählte Vorgehen des Stadtrates wird grossmehrheitlich unterstützt. Da die Richtplananpassung 2022 den Grundsatz einer einfachen Umsetzung mit Beschränkung auf das Wesentliche und die raumrelevanten Strategien verfolgt, konnten viele Detail-Anträge nicht berücksichtigt werden bzw. mussten auf spätere Verfahren wie die bevorstehende Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung oder die danach vorgesehene Gesamtrevision der Richtplanung verwiesen werden. Insgesamt wurden 140 Anträge berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Der Umgang mit den Rückmeldungen wurde in einem Mitwirkungsbericht dargelegt.

Weiteres Vorgehen

Die Vorlage ist am 14. März 2023 vom Stadtrat zu Handen des Stadtparlaments verabschiedet worden. Nach der Vorberatung in der Liegenschaften- und Baukommission wird das Stadtparlament die Richtplananpassung 2022 beschliessen können. Die Anpassung mit der Implementierung der Innenentwicklungsstrategie stellt eine wichtige und zwingende Voraussetzung dafür dar, dass die Arbeiten an der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung zeitgerecht und zielgerichtet weitergeführt werden können. Der Stadtrat setzt es sich zum Ziel, die durch das Planungs- und Baugesetz vorgegebene 10-Jahres-Frist bis Herbst 2027 einzuhalten.