Ergebnisse städtische Abstimmungsvorlagen vom 12. März 2023
Am Sonntag, 12. März 2023, hat die stadtsanktgaller Stimmbevölkerung über die Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete und über die Zonenplaninitiative «Für lebendige Quartiere – Wiesli retten (Wiesli-Initiative)» befunden. Die Vorlage zum Baumschutz wurde mit 66.1 Prozent der Stimmen angenommen. Die «Wiesli-Initiative» wurde mit 55.4 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 44.3 Prozent. Der Stadtrat freut sich, dass die Stimmbevölkerung den Empfehlungen gefolgt ist.
Annahme der Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete
Die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen haben die Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete angenommen (12’785 Ja-Stimmen zu 6’553 Nein-Stimmen). Die stadtsankgaller Bevölkerung ist der Empfehlung von Stadtparlament und Stadtrat gefolgt und hat ein deutliches Zeichen für den Baumschutz und damit für die Wichtigkeit der Stadtbäume gesetzt. Mit der Anpassung der Zonenplanänderung kann die Stadt St.Gallen den künftigen Herausforderungen besser begegnen. Bäume haben einen positiven Effekt auf die Gesundheit, stellen ein wichtiges Element für einen hohe Biodiversität dar und sind zentral für die Anpassung an den Klimawandel.
Ablehnung der Zonenplaninitiative «Für lebendige Quartiere – Wiesli retten (Wiesli-Initiative)»
Die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen haben die Zonenplaninitiative «Für lebendige Quartiere – Wiesli retten (Wiesli-Initiative)» abgelehnt (8'518 Ja-Stimmen zu 10’569 Nein-Stimmen). Die stadtsankgaller Bevölkerung ist der Empfehlung des Stadtparlaments und des Stadtrats gefolgt und hat ein klares Zeichen gesetzt, dass das «Wiesli» der Bauzone zugeteilt bleibt und durch die Eigentümerin bebaut werden kann. Dieser Entscheid stützt zudem die städtischen Strategien zum Wohn- und Freiraum und zur Siedlungsentwicklung nach innen, in diesem Fall Bebauungen solcher Baulücken. Des Weiteren setzt dieser Entscheid ein wichtiges Zeichen zum Schutz des Privateigentums, sodass Private ihre Areale auch künftig für Zwischennutzungen zur Verfügung stellen.