Ja zur Erweiterung der Baumschutzgebiete

Die Stadt St.Gallen kennt seit rund 50 Jahren «Gebiete mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand», in denen das Fällen von Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang einer behördlichen Bewilligung bedarf. Bäume spielen eine zentrale Rolle in der erfolgreichen Anpassung an den Klimawandel und damit zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt. Die Baum-schutzgebiete sollen deshalb auf das gesamte Baugebiet der Stadt ausgedehnt werden. Die Bestimmungen der Bauordnung zum Baumschutz bleiben dabei unverändert.
Mit der Bauordnung aus dem Jahr 1972 wurden in der Stadt St.Gallen «Gebiete mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand» geschaffen. Von dieser Schutzbestimmung wurden ursprünglich bereits weite Teile des Rosenbergs, des Bernegghangs bis zu den Mülenen, die städtischen Parkanlagen, die die Altstadt umgebenden Gräben, die Friedhofanlagen sowie einige weitere Gebiete mit wertvollem Baumbestand erfasst. Diese Gebiete, die auch als «Baumschutzgebiete» bezeichnet sind, wurden im Jahr 2006 um weitere Gebiete ergänzt. In Baumschutzgebieten ist die Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern (gemessen einen Meter über dem Boden) von der Baubewilligungsbehörde der Stadt St.Gallen bewilligen zu lassen. Die Bestimmung ist dabei so ausgestaltet, dass ein Bauvorhaben im Grundsatz nicht durch einen Baum verhindert werden kann.
Einen vollständigen Schutz geniessen nur Bäume, welche im Bauminventar erfasst sind. Diese knapp 200 besonders schützenswerten Bäume sind von der Abstimmungsvorlage nicht betroffen.
Bäume für ein besseres Stadtklima
Die Einführung dieser Baumschutzgebiete wurde damals damit begründet, dass die innerstädtischen Grünflächen und Baumbestände eine nicht zu unterschätzende Bereicherung des Stadtbildes bedeuten und deshalb so gut wie möglich erhalten werden sollten. In neuerer Zeit sind weitere Gründe für einen verbesserten Schutz von Bäumen in den Vordergrund gerückt. Bäume sind nicht nur prägende Gestaltungselemente, sie tragen zu einer guten Luftqualität bei, sind wichtige Elemente für die Biodiversität, spenden im Sommer grossflächig Schatten und produzieren kühle Luft. Damit werden sie in den zunehmenden Hitzephasen zu einem zentralen Element für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel. Sie tragen so entscheidend zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt St.Gallen bei.
Baumschutz im Einklang mit der Stadtentwicklung
Am 28. April 2020 reichten fünf Mitglieder des Stadtparlaments mit insgesamt 19 Mitunterzeichnenden die Interpellation «Besserer Schutz für die Stadtbäume» ein. Die Interpellation machte auf wichtige Funktionen der Bäume aufmerksam und bemängelte die lückenhaften Baumschutzgebiete sowie den zu wenig ausgebauten Baumschutz in der Stadt St.Gallen. Zudem ging vom Naturschutzverein St.Gallen und Umgebung (NVS) eine Resolution zur Thematik eines verbesserten Schutzes der Stadtbäume ein. In seiner Antwort auf die Interpellation und in der Beantwortung der Resolution bekräftigte der Stadtrat die wichtigen und vielseitigen Funktionen von Bäumen im Stadtraum. Er hob ausserdem die zunehmende Wichtigkeit der Bäume angesichts des Klimawandels hervor. Gleichzeitig hielt er fest, dass ein Gleichgewicht zwischen der baulichen Entwicklung, der gewünschten Innenverdichtung, der Wahrung der Eigentumsfreiheit und eines wirksamen Baumschutzes notwendig ist. Da die heutige Ausscheidung der Baumschutzgebiete im Zonenplan in seinen Augen aus fachlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist und zudem mehrere Lücken im Stadtgebiet aufweist, hat er dem Stadtparlament beantragt, die bestehende Bewilligungspflicht für Baumfällungen auf das gesamte Baugebiet der Stadt St.Gallen auszuweiten.
Das Stadtparlament hat der Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete am 24. Mai 2022 zugestimmt. 21 Mitglieder des Stadtparlaments unterstellten diesen Beschluss mit dem Ratsreferendum unmittelbar nach der Abstimmung dem obligatorischen Referendum. Die Zonenplanänderung gelangt damit am 12. März 2023 zur Abstimmung.
Der Stadtrat und die Mehrheit des Stadtparlaments empfehlen, der Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete zuzustimmen. Die Erweiterung der Baumschutzgebiete steht der künftigen baulichen Entwicklung der Stadt nicht entgegen und wirkt sich nicht nachteilig auf Bauwillige aus. Die Bestimmungen zum Baumschutz in der Bauordnung bleiben unverändert. Gleichzeitig kann damit aber die Praxis vereinheitlicht und der bedeutenden Rolle der Bäume für die Lebensqualität in der Stadt St.Gallen Rechnung getragen werden.