Mobile Bauten und Anlagen für die Gastronomie
In der Stadt St.Gallen wurden während der Pandemie auf bewilligten Aussenrestaurationsflächen auf dem öffentlichen Grund mobile Bauten und Anlagen für die Gastronomie zugelassen. Nun hat der Stadtrat entschieden, die Möglichkeit dieser Infrastrukturen auch zukünftig beizubehalten.
Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) bedürfen mobile Bauten und Anlage während höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr keiner Baubewilligung. Mit dieser Grundlage wurde den Gastrobetrieben mit bewilligten Aussenrestaurationsflächen in St.Gallen während der Pandemie erstmals die Möglichkeit gegeben, auf den Aussenflächen auf dem öffentlichen Grund solche mobilen Bauten und Anlagen aufzustellen. Dies jedoch unter der Bedingung, dass der öffentliche Grund nicht anderweitig benötigt wird. Während den vergangenen zwei Jahren führten diese Bauten zu keinen Problemen. Aufgrund dessen hat der Stadtrat entschieden, diese auch zukünftig zuzulassen.
Für Gastrobetriebe besteht folglich die Möglichkeit, temporäre Gastro-Bauten auch weiterhin aufzustellen, ohne ein Baubewilligungsverfahren zu betreiben. Voraussetzung dafür ist demgegenüber, dass die Infrastruktur auf der durch das Amt für Baubewilligungen genehmigten Aussenrestaurationsfläche zu stehen kommt und der öffentliche Grund nicht anderweitig genutzt wird, beispielsweise für Veranstaltungen. Wer eine Baute aufstellen will, muss dafür ein Gesuch bei der Stadtpolizei St.Gallen einreichen, welche dieses prüft und nach Möglichkeit bewilligt. Mobile Bauten und Anlagen sind während maximal drei Monaten im Kalenderjahr möglich, wobei die Monate auch aufgeteilt werden können.