Mitteilung Stadt

Start des Mitwirkungsverfahrens für die Erweiterung der Landschaftsschutzgebiete im Zonenplan

Blick von Dreiweieren auf St.Gallen
Blick von Dreiweieren auf St.Gallen

Im Jahr 2017 hat das Stadtparlament der Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» zuge-stimmt. Vorausgegangen war ein längeres Rechtsverfahren über die Zulässigkeit der Initiative, welche vom Verwaltungsgericht schliesslich bestätigt wurde. Die Initiative möchte mehrere Ge-biete in der Stadt, welche sie als «Grünen Ring» bezeichnet, vor einer Überbauung schützen. Der Stadtrat sieht vor, die Initiative mit der Festlegung von zusätzlichen Landschaftsschutzgebieten umzusetzen. Für die dafür notwendige Anpassung des Zonenplans wurde nun das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet. Die Eingabefrist läuft bis zum 28. November 2022.

Im Jahr 2013 reichte ein Komitee aus 17 Personen das Initiativbegehren mit dem Titel «Für den Schutz des Grünen Rings» ein. Das Begehren verlangte, dass insbesondere fünf Gebiete in der Stadt, welche vom Initiativkomitee als «Grüner Ring» bezeichnet wurden, wirksam vor einer Überbauung geschützt werden. Der Stadtrat verneinte die Zulässigkeit der Initiative, da die zum Gegenstand der Initiative gemachten Gebiete sich bereits ausserhalb des Baugebietes befänden und gar nicht überbaut werden könnten. Das kantonale Departement des Innern bestätigte den Entscheid des Stadtrates. Das Verwaltungsgericht hingegen erklärte die Initiative im Februar 2016 für gültig, da Landschaftsschutzgebiete gemäss Art. 60 der städtischen Bauordnung zumindest einen bedingten Schutz vor einer Überbauung bieten können.

Stadtparlament stimmt der Initiative zu

Im Oktober 2016 kam die Initiative mit der notwendigen Anzahl Unterschriften zustande. Der Stadtrat beantragte dem Stadtparlament mit Vorlage vom März 2017, der Initiative zuzustimmen. Er räumte aber ein, dass die Ausscheidung von zusätzlichen Landschaftsschutzgebieten nur einen bedingten Schutz vor einer Überbauung bieten könne. Die Bestimmung zum Landschaftsschutz stelle eine Einordnungsvorschrift dar und würde in der Praxis kaum dazu führen, dass eine Überbauung verhindert würde. Hinzu komme, dass für die Gebiete im «Grünen Ring» bereits grösstenteils Landschaftsschutz gelte. Das Stadtparlament ist dem Stadtrat gefolgt und hat der Initiative im Mai 2017 zugestimmt.

Erweiterung der Landschaftsschutzgebiete

Da die Initiative als allgemeine Anregung formuliert ist, musste die genaue Ausgestaltung des verlangten Erlasses, so auch die Bezeichnung der Gebiete, welche vor Überbauung geschützt werden sollen, durch den Stadtrat noch bestimmt werden. Angelehnt an die im kommunalen Richtplan erwähnten wichtigsten Naherholungsgebiete wurden die in der Initiative erwähnten fünf Gebiete zu vier grösseren und zusammenhängenden Landschaftsräumen Gübsensee, Menzlen, Dreilinden / Notkersegg und Waltramsberg / Peter und Paul zusammengefasst. Ein grosser Spielraum für die Festlegung von zusätzlichen Landschaftsschutzgebieten bestand aber wie erwähnt nicht, da ein Grossteil der Flächen dieser Landschaftsräume bereits als Landschaftsschutzgebiet bezeichnet ist oder von einer Schutzverordnung überlagert ist. Dennoch ist bei allen vier Landschaftsräumen mit kleinflächigen, ergänzenden Landschaftsschutzgebieten ein zusätzlicher Schutz möglich.

Öffentliches Mitwirkungsverfahren bis 28. November 2022

Die Bevölkerung ist eingeladen, zur Zonenplanänderung «Erweiterung Landschaftsschutzgebiete» im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens bis zum 28. November 2022 eine Stellungnahme einzureichen. Das Mitwirkungsverfahren wird auf der E-Mitwirkungs-Plattform der Stadt durchgeführt (https://partizipieren.stadt.sg.ch). Die entsprechenden Planunterlagen sind ebenfalls auf der E-Mitwirkungs-Plattform sowie auf der städtischen Website abrufbar.