Mitteilung Stadt

Förderung von Begegnungsorten für Familien und ältere Menschen

Generisches Bild Zeughausstrasse
Generisches Bild Zeughausstrasse

Die Stadt St.Gallen fördert die Entwicklung und Etablierung von Begegnungsorten für Familien und ältere Menschen in verschiedenen Quartieren der Stadt St.Gallen mittels finanzieller Beiträge und Entwicklungsberatung.

Die Stadt St.Gallen hat seit Anfang dieses Jahres die Möglichkeit, die Entwicklung und Etablierung von Begegnungsorten in Quartieren mit finanziellen Beiträgen und Entwicklungsberatung zu fördern und zu unterstützen. Dabei setzt sie aktuell den Fokus auf die Zielgruppen Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen. Ziel ist, dass bei Bedarf und entsprechendem Engagement kooperative und koordinierte Begegnungs- und Bildungsorte für diese Zielgruppen entstehen, die als zentraler Ort im Sinne eines «Dreh- und Angelpunktes» Bekanntheit haben und die für die genannte Zielgruppe attraktiv zum Aufsuchen sind. Bessere Partizipation, Begegnung und Zusammenhalt sowie soziale Versorgung und Information in den Wohnquartieren sollen mit diesen dezentralen Standorten angestrebt werden.

Als minimale Voraussetzung zur Förderung muss ein wöchentliches offenes Begegnungsangebot für Familien mit kleinen Kindern und/oder ältere Menschen (Generationenbegegnung) werktags und am Wochenende angeboten werden. Ebenfalls werden regelmässig Elternbildungsangebote wie auch Bildungsangebote für ältere Menschen lanciert und für die kleinen Kinder ab drei Jahre bestehen wiederkehrende Angebote im Bereich der Frühen Förderung. Wichtig ist, dass die Angebote im Quartier koordiniert werden. Anzustreben ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Angeboten im Quartier bzw. die Zusammenarbeit mit spezifischen im Frühbereich tätigen Fachstellen und/oder Fachstellen, welche sich mit älteren Menschen befassen.

Ebenfalls einmalig unterstützt werden Projekte und Initiativen, welche zwar die genannten Zielgruppen erreichen, aber die Fördervoraussetzung nicht erfüllen. Dies, damit die Ideen weiterentwickelt werden können mit dem Ziel, dass aus den Initiativen Angebote entstehen, die zukünftig die Förderkriterien für die Begegnungsorte erfüllen.

Pro Jahr können pro Begegnungszentrum ein Betrag von maximal CHF 18'000 beantragt werden. Zur Projektförderung steht ein Betrag von maximal CHF 2'000 zur Verfügung.

Gesuche sind spätestens drei Monate vor Umsetzung des Angebots einzureichen. Weitere Informationen und entsprechende Unterlagen zur Gesuchseinreichung sind unter www.stadtsg.ch/familienzentren zu finden.