Mitteilung Stadt

Neubearbeitung Altstadtinventar, Beginn der Inventarisationsarbeiten

Gallusplatz
Gallusplatz

Die Stadt St.Gallen verfügt mit ihrer historischen Altstadt über ein reiches baukulturelles Erbe. Gleichzeitig werden aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Bedürfnisse laufend neue Anforderungen an die historische Bausubstanz gestellt. Die Denkmalpflege berät Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Planende bei Bauvorhaben an Altstadtliegenschaften. Für diese Arbeit sind gute Grundlagen nötig, mit deren Hilfe der Handlungsspielraum der baulichen Veränderungen frühzeitig erkannt werden kann. Das bestehende Inventar der schützenswerten Bauten in der Altstadt ist mittlerweile rund 40 Jahre alt und muss wegen rechtlicher Vorgaben und insbesondere wegen inhaltlichen Anforderungen grundlegend erneuert werden.

Die Bauten und Aussenräume der Altstadt sind Zeugen einer Vergangenheit, die bis in die Gegenwart reicht, und sie sind Lebensraum für die Gegenwart und die Zukunft. Die Altstadt hat eine unverwechselbare bauliche Identität und ist gleichzeitig auch ein Raum für vielfältige öffentliche und private Aktivitäten. Die Altstadt ist Erinnerungs- und Lebensraum zugleich.

Hilfsmittel für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

Das heute gültige Schutzinventar für die Altstadt stammt aus der zweiten Hälfte der 1970er Jahre. Es umfasst knapp 500 Bauten in der Altstadt mit Erstellungsjahr vor 1920. Seiner Entstehungszeit entsprechend sind die Inventartexte vor allem kunsthistorisch beschreibend und kaum bewertend verfasst. Zudem fehlt der gesamte jüngere Baubestand im Inventar. Die darin enthaltene Klassierung in drei Schutzkategorien ist heute nicht mehr zeitgemäss, sie verhindert eine differenzierte Bewertung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der Altstadtbauten. Hier will das neue Altstadtinventar ansetzen. Die genaue Kenntnis der Bauten und Aussenräume und ihrer Geschichte ermöglicht objektbezogene Aussagen zu den Schutzzielen, aber auch zu den Handlungsspielräumen. Das neue Altstadtinventar ist dann nicht nur ein Instrument für die denkmalpflegerische Praxis, indem es der Erforschung und der Pflege des Baubestandes mit Bauten aus verschiedenen Epochen und auch neusten Datums dient, sondern es soll gleichzeitig allen Betroffenen, der Bevölkerung im Allgemeinen, den Grundeigentümerinnen und -eigentümern im Besonderen, nützlich sein.

Neue übergeordnete gesetzliche Vorgaben

Auf den 1. Oktober 2017 ist das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft getreten. Das PBG sieht vor, dass ein Schutzinventar wenigstens alle 15 Jahre an wesentlich veränderte Verhältnisse angepasst werden muss. Zudem beinhaltet das PBG neue Vorgaben zum Mindestinhalt und zum Vorgehen bei der Erstellung eines Schutzinventars. So muss neu unter anderem eine Unterscheidung in Objekte von nationaler, kantonaler und lokaler Bedeutung vorgenommen werden. Das heute gültige und rund 40 Jahre alte Schutzinventar erfüllt die Vorgaben des PBG nicht und muss deshalb auch aus formellen Gründen grundlegend überarbeitet werden.

Begehungen notwendig

Mit Beschluss vom 14. September 2021 genehmigte das Stadtparlament einen Kredit für die Neubearbeitung des Altstadtinventars. Der Auftrag, der im offenen Verfahren ausgeschrieben wurde, ging an eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus den beiden Firmen Andreas Madianos, Raumplanung und Denkmalpflege, Winterthur, sowie Büro für Baugeschichte, Tobias Sigrist, Neuhausen a.Rh. Beide Firmen verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Inventarisierung und Untersuchung historischer Bauten. Um genauere Aussagen über den möglichen Schutzumfang bzw. den Spielraum der baulichen Entwicklung treffen zu können, werden die Inventarisierenden in den nächsten Wochen und Monaten im Rahmen der Begehungen bei vielen Gebäuden in der Altstadt auch Innenbegehungen vornehmen müssen. Gestützt auf Art. 134 PBG ist den Inventarisierenden für diese Arbeiten der Zutritt zu den Altstadtliegenschaften zu gewähren. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer werden frühzeitig über den Zeitpunkt der Inventarisierung ihres Gebäudes informiert werden. Voraussichtlich Ende 2023 soll das neu erarbeitete Altstadtinventar vorliegen. Die anschliessende rechtliche Umsetzung des Altstadtinventars ist gemäss Planungs- und Baugesetz auf verschiedene Arten möglich, z.B. mittels Schutzinventar, Schutzverordnung oder wie bisher über die Bauordnung. Welche Form schliesslich gewählt werden soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem auch von der Revision der Bau- und Zonenordnung.