Mitteilung Stadt

Verkehrsregime in der Altstadt soll teils beibehalten werden

Verkehrsregime Altstadt
Verkehrsregime Altstadt

Die Stadt St.Gallen strebte eine Vereinheitlichung der verschiedenen Verkehrsregime in der Altstadt an. Im Mitwirkungsverfahren mittels E-Partizipation zeigte sich, dass eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden gegen ein einheitliches Verkehrsregime ist. Aufgrund dessen soll die gegenwärtige Lösung teils beibehalten werden.

In der St.Galler Altstadt gelten heute vier verschiedene Verkehrsregime mit unterschiedlichen Zufahrtsregelungen, was die Situation unübersichtlich und teils schwer verständlich macht. Der Stadtrat beabsichtigte deshalb, eine einheitliche Regelung für die gesamte Altstadt einzuführen. Diese Überlegung wurden im November 2021 der Bevölkerung vorgestellt und via E-Partizipation ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Zwischen dem 8. November und 31. Dezember 2021 sind über 30 Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen und Privatpersonen eingegangen.

 

Aktuelle Lösung soll teils beibehalten werden

Eine Vereinheitlichung der Verkehrsregime wird von der grossen Mehrheit der Partizipationsteilnehmenden als nicht zweckmässig erachtet. Insbesondere soll die Zufahrt zu den vielen Privatparkplätzen in der südlichen Altstadt für die betrieblichen Bedürfnisse jederzeit gewährleistet sein, wie es bei der aktuellen Lösung der Fall ist. Vorgesehen war, den Güterumschlag werktags von 6.00 bis 11.30 Uhr zu beschränken und die Zufahrt während der übrigen Zeit nur mit einer polizeilichen Bewilligung zu ermöglichen. Da dieses Verkehrsregime für die südliche Altstadt nur beschränkt geeignet gewesen wäre, hat der Stadtrat entschieden, dieses einheitliche Verkehrsregime nur für die nördliche und mittlere Altstadt umzusetzen. Innerhalb Jahresfrist soll das Auflageverfahren für das neue Verkehrsregime durchgeführt werden.