Mitteilung Stadt

Schutzverordnung Goldachtobel tritt in Kraft

Goldachtobel
Goldachtobel

Ursprünglich war für das Goldachtobel eine gemeinsame Schutzverordnung der fünf an das Gebiet anstossenden Gemeinden geplant. Nachdem dieser Versuch scheiterte, startete die Stadt St.Gallen im Jahr 2016 mit einer eigenen Schutzverordnung. Dieser hat das Stadtparlament im Herbst 2020 zugestimmt. Ein Rekurs beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement hat die Anwendbarkeit der Schutzverordnung bisher verhindert. Nun ist es gelungen, mit der Rekurrentin eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Die Schutzverordnung Goldachtobel kann nun in Kraft gesetzt werden.

Das Verfahren für die Schutzverordnung Goldachtobel geht zurück auf ein Postulat des Stadtparlaments aus dem Jahr 2000. Das Postulat mit dem Titel «Wildnispark Goldacher Tobel» forderte von der Stadt St.Gallen die frühzeitige Beteiligung an diesem Projekt, da das Gebiet in weiten Teilen noch unberührt sei, wenige Nutzungskonflikte auftreten und bereits heute dynamische Prozesse ablaufen würden. Der Stadtrat erklärte sich damals mit dem Postulat einverstanden, da ohnehin vorgesehen war, im Anschluss an die Verordnung für die Sitter- und Wattbachlandschaft sowie für das Gebiet Dreilinden-Notkersegg auch für das Goldachtobel eine Schutzverordnung zu erarbeiten.

 

Da weitere Gemeinden an das Goldachtobel anstossen, war ursprünglich eine gemeindeübergreifende Schutzverordnung geplant. Dieses Verfahren scheiterte nach der öffentlichen Auflage im Jahr 2011, da sich die Gemeinden nicht über das weitere Vorgehen bei der Behandlung der Einsprachen einigen konnten. Die Stadt St.Gallen entschied deshalb im Jahr 2016, das Verfahren für eine auf das St.Galler Stadtgebiet beschränkte Schutzverordnung zu starten. Während einer ersten öffentlichen Auflage im Jahr 2017 sind insgesamt 17 Einsprachen gegen die Schutzverordnung eingegangen. Deshalb nahm der Stadtrat im Jahr 2019 mehrere Anpassungen an der Schutzverordnung vor und legte diese öffentlich auf. Gegen die Anpassungen sind keine neuen Einsprachen eingegangen. Im Sommer 2020 hat der Stadtrat die verbliebenen Einsprachen abgewiesen und die Schutzverordnung dem Stadtparlament vorgelegt. Dieses hat der Schutzverordnung am 27. Oktober 2020 zugestimmt.

 

Gegen die Einspracheentscheide des Stadtrats, welche erst nach der Zustimmung des Stadtparlaments eröffnet werden konnten, sind zunächst zwei Rekurse beim Bau- und Umweltdepartement eingereicht worden. Ein Rekurs wurde unmittelbar danach aber wieder zurückgezogen. Mit der zweiten Rekurrentin, die verschiedene Anpassungen an der Schutzverordnung verlangte, konnte im Rahmen des kantonalen Genehmigungsverfahrens eine Einigung erzielt werden, welche ebenfalls zu einem Rekursrückzug führte. Damit kann die Schutzverordnung nun vom Stadtrat auf den 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt werden.