Ladenöffnungszeiten: Stadtrat lehnt Initiative und Gegenvorschlag ab
Am 15. Mai 2022 stimmt die Stadtbevölkerung über die Initiative gegen erweiterte Ladenöffnungszeiten und einen Gegenvorschlag dazu ab. Der Stadtrat empfiehlt beides zur Ablehnung und will an den aktuell geltenden Ladenöffnungszeiten festhalten. Diese sollen dabei helfen, die Innenstadt zu beleben. Sie können, müssen aber nicht umgesetzt werden und gewährleisten den Schutz von Arbeitnehmenden. Aus Sicht des Stadtrats ist es zudem nicht möglich, den Sonntagsverkauf aus den Öffnungszeiten in der Tourismuszone herauszulösen, wie dies der Gegenvorschlag vorsieht.
Die Stadt St.Gallen stimmt am 15. Mai 2022 über die Initiative gegen längere Ladenöffnungszeiten und den Gegenvorschlag dazu ab. Im Juni 2020 hat der Stadtrat diese erweitert. Seither dürfen Läden in einem neu definierten Innenstadtperimeter Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr und Sonntag 10 bis 17 Uhr öffnen. Für die Ladenöffnung am Sonntag ist eine Bewilligung nötig.
Die Initiative «Kein Sonntagsverkauf in der Stadt St.Gallen» will dem Stadtrat die Kompetenz entziehen, über erweiterte Ladenöffnungszeiten zu entscheiden. Künftig könnte das nur noch das Stadtparlament. Wird die Initiative angenommen, werden die im Juni 2020 verlängerten Öffnungszeiten aufgehoben. Mit dem Gegenvorschlag dürfte weiterhin der Stadtrat – aber nur noch in eingeschränktem Mass – über erweiterte Ladenöffnungszeiten entscheiden. Im Vergleich zur jetzigen Situation dürften Läden am Samstag bis 18 statt 20 Uhr und an öffentlichen Ruhetagen nicht mehr öffnen.
Argumente des Stadtrats
Der Stadtrat lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Aus seiner Sicht begünstigen die erweiterten Ladenöffnungszeiten die Belebung der Innenstadt, wie dies auch im partizipativen Projekt «Zukunft St.Galler Innenstadt» zum Ausdruck gebracht wurde.
Ausserdem soll der Stadtrat als Exekutive weiterhin die Kompetenz haben, dem Gewerbe erweiterte Ladenöffnungszeiten zu gewähren. Generell sind diese als Leitplanke zu betrachten: Sie können, müssen aber nicht ausgeschöpft werden. So wurde der grundsätzlich mögliche Sonntagsverkauf bislang vom Gewerbe nicht genutzt, wobei die letzten zwei Jahre aufgrund der Pandemie nicht repräsentativ sind. Der Schutz von Arbeitnehmenden bliebe gewährleistet: Für den Sonntagsverkauf ist eine Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bzw. des Kantons nötig.
Für öffentliche Ruhetage hat der Stadtrat die kantonal zulässigen erweiterten Öffnungszeiten nicht ausgeschöpft. Der Gegenvorschlag sieht vor, den Sonntagsverkauf ganz zu streichen. Nach Ansicht des Stadtrats ist es nicht im Sinn des kantonalen und somit übergeordneten Gesetzes über Ruhetag und Ladenöffnung (sGS 552.1), den Sonntagsverkauf herauszulösen und den Rest der Öffnungszeiten in der Tourismuszone einfach zu belassen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat beide Vorlagen zur Ablehnung.